Der fehlende Gerichtsstand in der Schweiz bei vertraglichen Streitigkeiten mit hiesigen Zweigbetrieben ausländischer Gesellschaften
Praxis des Bundesgerichts zu Art. 112 IPRG
Prozessieren im Ausland ist bekanntlich mit Unannehmlichkeiten und Nachteilen verbunden. Inländische Parteien, die mit dem hiesigen Zweigbetrieb einer im Ausland domizilierten Gesellschaft Geschäfte tätigen, verfügen im Anwendungsbereich des IPRG bei Vertragsstreitigkeiten grundsätzlich über keinen Gerichtsstand in der Schweiz. Der vorliegende Beitrag führt anhand des jüngsten Bundesgerichtsentscheids (Urteil 4C.373/2004 vom 27. Januar 2005) dieses Risiko vor Augen und zeigt, wie ihm durch Parteivereinbarung begegnet werden kann.
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