Nachahmung von Inseraten – kein «Inserate-Klau»
BGE 4C.336/2004 vom 4. Februar 2005
Wie ist es wettbewerbsrechtlich einzuordnen, wenn Online-Inserate eines Immobilien-Vermittlungsdienstes von einem Konkurrenten automatisch durchsucht, kopiert und hinterher – mit zusätzlichen Informationen versehen – auf seiner Site online gestellt und kommerziell verwertet werden? Das Obergericht des Kantons Luzern erachtete in casu die beschriebene Vorgehensweise für zulässig (Urteil 11 02 168 vom 14. Juli 2004), ebenso wie nun auch das Bundesgericht im vorliegend im Volltext wiedergegebenen BGE 4C.336/2004 vom 4. Februar 2005 (zur Publikation vorgesehenen). Das Bundesgericht prüfte insb. Art. 5 lit. c UWG und Art. 2 UWG.
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