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«In Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben.»
Brief des Paulus an die Römer, Kapitel 13.6

«Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub.»
Thomas von Aquin (1224 - 1274)

Liebe Leserinnen und Leser

Das Fiskalsystem war offensichtlich schon früher ein Thema, dem sich die Gelehrten nicht entziehen konnten. Thomas Stadelmann nimmt die Unternehmenssteuerreform II unter die Lupe und überprüft, inwieweit die Vernehmlassungsvorlage Verbesserungen in Bezug auf die verfassungsmässigen Anforderungen, insb. den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, bringt und inwiefern weiterer Handlungsbedarf besteht. Als weitergehenden Schritt schlägt er vor, bezüglich der Überführung von Geschäftsvermögen in das Privatvermögen grundsätzlich einen totalen Steueraufschub zu gewähren. Sodann solle der Wechsel zum Kapitalrückzahlungsprinzip generell und vollumfänglich erfolgen, also nicht beschränkt auf Agios, sondern bezogen auf sämtliche Kapitaleinlagen und ohne zeitliche Limitierung. Weiter müsse eine explizite gesetzliche Regelung getroffen werden, wonach die Qualifizierung eines Einkommens als Kapitalgewinn oder Vermögensertrag aus Beteiligung aufgrund des subjektiven Herkunftsprinzipes erfolgt.

RA Martin Sterchi beschäftigt sich mit BGE 1A.207/2004 vom 13. Dezember 2004 und insb. mit der Entschädigung für Anwaltskosten im Rahmen der Opferhilfe und im Rahmen der unentgeltlichen Prozessführung (uP).

Ebenfalls der uP widmet sich Dr. iur. RA Manuel Arroyo . Er bespricht das Urteil 4P.314/2004 vom 24. Februar 2005. Dort äusserte sich das Bundesgericht zu diversen Fragen bezogen auf die uP, für den Fall, dass eine Prozesspartei während der Rechtshängigkeit des Verfahrens stirbt.

Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Seit der Gründung von Jusletter im Jahr 2000 hat Frau Dr. iur. RA Katharina Schindler die Redaktion «Internet und Recht» erfolgreich betreut. Per Ende April wird sie die Redaktionstätigkeit für Jusletter einstellen. Sie hat uns beim Start von Jusletter stark unterstützt und uns ihr Vertrauen geschenkt. Wir wünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg und bedanken uns von Herzen für die geleistete Arbeit. In Zukunft wird Prof. Thomas Hoeren die neu in «Informatik und Recht» umgetaufte Redaktion weiterführen.

Eine spannende Lektüre wünscht

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

post scriptum: Die Reaktionen auf den Hinweis betreffend den Zitiervorschlag von Jusletter in der letzten Jusletter E-Mail haben gezeigt, dass eine ergänzende Erklärung sinnvoll ist. Jusletter kann nicht einfach nur zitiert werden, Jusletter kann sehr genau zitiert werden. Dazu fügt man dem Zitiervorschlag (anstelle von Seitenzahlen) einfach die genaue Angabe der Randziffern der Fundstelle bei. Beispiel: Zum Ankereffekt vgl. Mark Schweizer, Der Einfluss des ersten Angebots auf den Ausgang von (Gerichts-)Verhandlungen, in: Jusletter 8. März 2004, Rz 4 ff.

Thomas Stadelmann
Thomas Stadelmann
Résumé

Die aktuelle Situation der Besteuerung von Unternehmungen und ihren Beteiligten (Gesetz, Rechtsprechung und Praxis) widerspricht in einigen Punkten den verfassungsmässigen Anforderungen, insbesondere dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Im folgenden Beitrag erörtert der Autor, inwieweit die vorgeschlagenen Massnahmen gemäss der Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform II diesbezüglich eine Verbesserung bringen könnten. Ferner sollen Hinweise auf weitergehende Möglichkeiten angebracht werden.

Martin Sterchi
Résumé

Gemäss einem neuen zur Publikation vorgesehenen Entscheid des Bundesgerichts ist im Rahmen der Opferhilfe als Entschädigung für Anwaltskosten nur ein dem Tarif bei unentgeltlicher Prozessführung entsprechender Betrag zu vergüten (BGE 1A.207/2004).

Manuel Arroyo
Résumé

Die unentgeltliche Rechtspflege wird einer bestimmten Prozesspartei gewährt. Verstirbt sie während der Rechtshängigkeit, steht den in den Prozess eintretenden Rechtsnachfolgern ein Anspruch auf Unentgeltlichkeit nur zu, sofern sie selbst die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Dabei ist in jedem Fall ein Gesuch in eigener Sache zu stellen. Der vorliegende Beitrag verdeutlicht anhand des jüngsten Bundesgerichtsentscheids (4P.314/2004 vom 24.2.2005) die Säumnisfolgen für Anwalt und Rechtsnachfolger der ursprünglichen Prozesspartei. Die Rechtsprechung zu gewissen Grundsatzfragen im Zusammenhang mit Art. 29 Abs. 3 BV und die daran knüpfenden anwaltlichen Sorgfaltspflichten werden ebenfalls aufgezeigt.

Markus Felber
Résumé

Der gesetzliche Mehrwertanteil, der einem Ehegatten zusteht, wenn er ohne Gegenleistung in einen Vermögenswert des Partners investiert (Art. 206 Zivilgesetzbuch), entfällt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nur, wenn dies klar und schriftlich festgehalten wird.

Markus Felber
Résumé

Wird ein Einbruch vorgetäuscht und ein Brand vorsätzlich gelegt, um die Versicherung zu betrügen, kann diese von den betroffenen Verträgen zurücktreten. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Versicherers erstreckt sich indes laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht auf sämtliche Verträge, die mit dem betrügerischen Kunden bestehen. Damit wird der in der Rechtslehre vertretenen Auffassung widersprochen, wonach die Versicherungsgesellschaft in solchen Fällen von sämtlichen Verträgen zurücktreten kann, auch von solchen, die mit den betrügerischen Machenschaften in keinem Zusammenhang stehen.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde einer gerichtlich getrennten Ehefrau abgewiesen, die unter anderem eine Erhöhung des ihr für die Dauer der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft zugesprochenen Unterhaltsbeitrags von 8´000 Franken im Monat durchsetzen wollte.

Jurius
Résumé

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmt der Änderung der Bestimmungen über die Amtshilfe im Börsen- und Effektenhandelsgesetz zu. Sie genehmigt einstimmig ein Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt (Europol).

Jurius
Résumé

Die WBK des Ständerates hat einen revidierten Verfassungsartikel über die Hochschulen verabschiedet. Die im Rahmen der parlamentarischen Initiative Plattner «Hochschulreform» erarbeitete Neufassung soll nun in die «Bildungsverfassung» eingefügt werden, die gegenwärtig in der WBK-N beraten wird.

Jurius
Résumé

Der Bundesrat hat die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer gutgeheissen und die entsprechende Vollziehungsverordnung verabschiedet. Gesetz und Verordnung treten am 1. Juni 2005 in Kraft. Das Kulturgütertransfergesetz regelt die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr sowie seine Rückführung aus der Schweiz. Der Bund will mit dem Kulturgütertransfergesetz einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.

Jurius
Résumé

Das neue Partnerschaftsgesetz ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Beziehung zu festigen und rechtlich abzusichern. Die eingetragene Partnerschaft schafft eine Institution für gleichgeschlechtliche Paare mit besonderen Rechten und Pflichten.

Jurius
Résumé

Der Bundesrat hat am 13. April 2005 einen Expertenbericht zur Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung zur Kenntnis genommen und beschlossen, diesen in die Vernehmlassung zu schicken. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 15. August 2005. Die Expertenkommission empfiehlt in ihrem Bericht die Schaffung einer Kontrollkommission.

Jurius
Résumé

Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um einen Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 18. Januar 2005 (2003-050) zum Thema Margenbesteuerung und Ausweis der MWST auf Verkaufsbelegen (Art. 28 Abs. 4 MWSTV).

Jurius
Résumé

Gemäss Urteil 4 Sa 1288/03 des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Dezember 2003 ist nach deutschem Recht eine fristlose Kündigung wegen erstmaligem Download von pornografischen Internetseiten am Arbeitsplatz unwirksam.

Jurius
Résumé

Wie ist es wettbewerbsrechtlich einzuordnen, wenn Online-Inserate eines Immobilien-Vermittlungsdienstes von einem Konkurrenten automatisch durchsucht, kopiert und hinterher – mit zusätzlichen Informationen versehen – auf seiner Site online gestellt und kommerziell verwertet werden? Das Obergericht des Kantons Luzern erachtete in casu die beschriebene Vorgehensweise für zulässig (Urteil 11 02 168 vom 14. Juli 2004), ebenso wie nun auch das Bundesgericht im vorliegend im Volltext wiedergegebenen BGE 4C.336/2004 vom 4. Februar 2005 (zur Publikation vorgesehenen). Das Bundesgericht prüfte insb. Art. 5 lit. c UWG und Art. 2 UWG.