Schwyzer Regierung durfte und musste handeln
Steuerwerte für Liegenschaften
Die vom Regierungsrat des Kantons Schwyz am 29. Juni 2004 verordnete Erhöhung der Vermögenssteuerwerte von nicht landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften verstösst laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts weder gegen das Prinzip der Gewaltenteilung noch gegen andere Bestimmungen in der Bundesverfassung.
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