Jusletter

Zufahrt ist nicht Durchfahrt

Fahrverbot mit Ausnahmen für Taxis

  • Auteur-e: fel.
  • Domaines juridiques: Droit de la circulation routière
  • Proposition de citation: fel., Zufahrt ist nicht Durchfahrt, in : Jusletter 23. Mai 2005
Wird ein allgemeines Fahrverbot mit dem Vorbehalt «Zufahrt für Taxis gestattet» versehen, bedeutet das nicht, dass ein Taxi die Strasse beliebig durchfahren darf. Laut einem Urteil des Bundesgerichts ist das Fahrverbot nur dann nicht zu beachten, wenn ein Kunde in die fragliche Strasse gebracht oder von dort abgeholt wird.

Aucun commentaire

Es gibt noch keine Kommentare

Votre commentaire sur cet article

Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.