Unzulässige Eigenmietwerte
Baselland muss System ändern
Unzulässig tiefe Eigenmietwerte für Wohneigentümer können nicht mit einem entsprechenden Steuerabzug zugunsten der Mieter ausgeglichen werden. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht im Rahmen seiner Beratung über die Beschwerde des Mieterverbandes Baselland gegen die 2003 vom Baselbieter Stimmvolk angenommene kantonale Neuregelung.
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