Leasing hin und zurück beim EWZ
Wie ist der Barwertvorteil zu versteuern?
Der Barwertvorteil von über 127 Millionen Franken, den das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) mit einer Verleasung und Rückleasung seiner Stromproduktionsanlagen in Mittelbünden und im Bergell erzielt hat, darf nicht vom Kanton Graubünden allein vollumfänglich besteuert werden.
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