Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Prof. Christoph Häfeli beschäftigt sich mit BGE 131 III 409, in dem das Bundesgericht die wesentlichen materiellrechtlichen Gesichtspunkte des Obhutsentzugs nach Art. 310 ZGB sowie alle verfahrensrechtlichen Fragen behandelt. Gemäss Häfeli sind zudem die Ausführungen zur Begutachtung im Zusammenhang mit der Aufhebung der Obhut von besonderer Bedeutung.

Raoul Breuleux widmet sich dem Lösungsrecht im internationalen Verhältnis. «Das Lösungsrecht stellt bei der Problematik des gutgläubigen Erwerbs einen Mittelweg dar zwischen einem schrankenlosen und einem gänzlichen Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs an abhanden gekommenen Sachen. Es greift dort ein, wo ein sofortiger gutgläubiger Erwerb an einer beweglichen Sache scheitert, weil diese gestohlen wurde oder dem Eigentümer sonstwie abhanden gekommen ist. Man bezeichnet es deshalb auch als eine verminderte Form des gutgläubigen Erwerbs oder als schwächeres Surrogat für den gescheiterten Eigentumserwerb.»

Ass. Prof. Dr. Christa Tobler befasst sich mit dem Urteil des EuGH in den Rechtssachen Mobistar & Belgacom vom 8. September 2005. Der Gerichtshof habe darin zum ersten Mal die Keck-Doktrin ausserhalb von Art. 28 EG angewandt. Tobler gibt dazu kurz eine Übersicht zur Keck-Doktrin, fasst die wesentlichen Punkte des Urteils Mobistar & Belgacom zusammen und äussert sich zur Relevanz des Urteils für das bilaterale Recht Schweiz - EG.

Dr. iur. RA Beat Schmid bespricht BGE 2A.451/2004 vom 9. Juni 2005. Das Bundesgericht hat dort zum einen die Frage nach der Natur der Schwankungsreserven und zum anderen die Frage der Gleichbehandlung bei Nicht-Mitgabe von Wertschwankungsreserven auf Barmitteln zu beantworten.

Ein Hinweis in eigener Sache: Jusletter lanciert das Ressort «Compliance». Als kompetente Kraft und Leiter des Ressorts dürfen wir Ihnen Michael Kunz, Fürsprecher, LL.M., vorstellen. Michael Kunz ist selbständiger Rechtsberater und Inhaber von Kunz Compliance in Bern. Er berät vorwiegend Finanzintermediäre in den Bereichen E-Finance und Compliance im Finanzsektor sowie bei Fragen rund um Finanz- und Wirtschaftsdelikte. Zu diesen Themen publiziert er regelmässig und hält Fachvorträge im In- und Ausland. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und heissen ihn herzlich im Team willkommen.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Leiter Jusletter