Liebe Leserinnen und Leser
Prof. Dr. Rolf H. Weber und RA Michael Vlcek befassen sich mit dem «Vorsorgeprinzip als Wegweiser im Lebensmittel- und Gesundheitsrecht». Ihr Fokus liegt dabei auf dem Vorsorgeprinzip im engeren Sinne. Sie klären Begrifflichkeiten und beleuchten nationale sowie internationale Implementierungen und die entsprechende Rechtsprechung.
Am 22. November 2005 hat das Bundesgericht eine Öffnung der letzten Meile im Bereich «schneller Bitstrom-Zugang» (Bitstream Access) von Swisscom Fixnet AG nach geltendem Recht abgelehnt (BGE 132 II 47). Dabei verneinte es - wie bereits im BGE 131 II 13 für den Shared Line Access und den Full Access - das Vorliegen einer genügenden gesetzlichen Grundlage. Die Grundlage soll gemäss national- und ständerätlichem Entscheid vom 21. März 2006 geschaffen werden. Streitpunkt war im BGE 132 II 47 auch, ob es möglich sei, im erstinstanzlichen Streit um Interkonnektion vor der ComCom eine Parteientschädigung zuzusprechen. Das Bundesgericht verneint die Frage. Dieses Manko hat der Gesetzgeber bis anhin nicht behoben. RA Lorenzo Marazzotta bespricht den Entscheid des Bundesgerichts.
Der Presserat hat am 21. März 2006 zum Abdruck der Mohammed-Karikaturen in Schweizer Medien Stellung genommen. Er erachtet den Abdruck der Karikaturen grundsätzlich für zulässig und schützt damit die Karikatur- und Satire-Freiheit. Die Stellungnahme wird im Volltext wiedergegeben.
Gian Sandro Genna rezensiert den Tagungsband «Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare».
Erwähnt sei auch die Übersicht zu den neu in Kraft getretenen Erlassen des Bundes. Für diesen Monat fallen insb. die kontrollierte Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten sowie die Verstärkung der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping ins Gewicht.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Résumé
In den vergangenen Jahren hat sich das aus dem Umweltrecht bekannte Vorsorgeprinzip auch in weiteren Rechtsbereichen durchgesetzt. Immer komplexere technologische Entwicklungen bergen potentielle Risiken, mit denen sich das Recht beschäftigen muss. Eine diesbezügliche Entwicklung ist im internationalen Handelsrecht (Europarecht und Welthandelsrecht) zu beobachten: Das Instrument des Vorsorgeprinzips wird nun zwar allgemein anerkannt, dessen Anwendung aber an enge Voraussetzungen geknüpft, weshalb unter Berufung auf das Vorsorgeprinzip eingeführte nationale Schutzmassnahmen wiederholt als nicht gerechtfertigt erachtet worden sind. Mit dem in nächster Zeit zu erwartenden definitiven Report des WTO-Panels im Fall «EC-Approval and Marketing of Biotech Products» dürfte das nächste Kapitel dieser Entwicklung aufgeschlagen werden.
Résumé
Erwartungsgemäss hat es das Bundesgericht abgelehnt, TDC Switzerland AG Interkonnektion für den Dienst «schneller Bitstrom-Zugang» von Swisscom Fixnet AG zu gewähren. Trotz Entschluss zur Liberalisierung und Privatisierung des Fernmeldemarktes ist, so das Bundesgericht, davon auszugehen, dass ein (Teil-)Erlass der Verfahrenskosten nicht in Frage kommt. Dies, weil das Bundesgericht davon ausgeht, dass die an einem Interkonnektionsverfahren beteiligten Parteien grundsätzlich aufgrund privater, insbesondere finanzieller Interessen handeln. Sodann gelangt in Abänderung der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen des Verfahrens vor den das Fernmeldegesetz vollziehenden Verwaltungsbehörden das Verwaltungsverfahrensgesetz, insbesondere deren Art. 63 Abs. 1 und 64 Abs. 1 VwVG, nicht zur Anwendung. Ohne genügend bestimmte gesetzliche Regelung – wie dies momentan und auch nach In-Kraft-Treten des geänderten Fernmeldegesetzes der Fall ist – darf somit im erstinstanzlichen Streit um Interkonnektion vor der Eidgenössischen Kommunikationskommission keine Parteientschädigung zugesprochen werden. Am 21. März 2006 hat nun der National- und Ständerat den Vorschlag der Einigungskonferenz gutgeheissen, so dass die Swisscom ihr Monopol auf der «letzten Meile» verliert und ihren Konkurrenten den Breitband-Anschluss auf ihren Kupferkabeln für vier Jahre zugänglich machen muss. Die von den eidgenössischen Räten am 24. März 2006 definitiv verabschiedete Änderung des Fernmeldegesetzes sollte voraussichtlich im ersten Quartal 2007 in Kraft treten.
Résumé
Als drittes Werk in der Reihe INR des Instituts für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern ist kürzlich der Tagungsband «Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare» erschienen. Zu diesem hoch aktuellen Thema finden sich Beiträge von Prof. Dr. Andrea Büchler/lic.iur. Margot Michel, Prof. Dr. Stephan Wolf/lic.iur. Isabelle Steiner und Dr. Markus Roth. Das Buch enthält die schriftlichen Fassungen der am 9. März 2006 anlässlich der Weiterbildungstagung des Verbandes bernischer Notare sowie des Instituts für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern gehaltenen Referate.
Résumé
Der Abdruck von möglicherweise verletzenden Karikaturen zu religiösen Themen ist zulässig, wenn er eine darüber laufende öffentliche Auseinandersetzung dokumentiert, verhältnismässig erfolgt und das Thema journalistisch analysiert und präsentiert. Die Freiheit von Satire und Karikatur ist weder an religiöse Bildverbote gebunden, noch hat sie auf besondere Empfindlichkeiten von orthodoxen Gläubigen abzustellen. Sie ist jedoch verantwortlich zu handhaben. Nachfolgend wird die Stellungnahme des Presserates vom 21. März 2006 wiedergegeben.
Résumé
Wer am Bancomaten Geld an sich nimmt, das für den vorherigen Kunden bestimmt war, der indes das Gerat für defekt hielt und vermeintlich unverrichteter Dinge abzog, darf nicht wegen Diebstahls bestraft werden.
Résumé
Das Instrumentenlandesystem (ILS) für den Ostanflug auf die Piste 28 des Flughafens Zürich kann voraussichtlich doch wie geplant auf Herbst 2006 in Betrieb genommen werden.
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Die kontrollierte Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten sowie die Verstärkung der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping ist am 1. April 2006 in Kraft getreten.
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Der Bundesrat hat am 29. März in einer Aussprache letzte Differenzen bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung ausgeräumt. Er sieht vor, das Öffentlichkeitsgesetz samt Ausführungsverordnung auf den 1. Juli 2006 in Kraft zu setzen.
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Am 28. März 2006 wurde der Vertrag von Singapur zum Markenrecht (Singapore Treaty on the Law of Trademarks, Singapore TLT) verabschiedet. Er ermöglicht Schweizer Hinterlegern leichteren Zugang zum Markenschutz vor ausländischen Markenämtern. Damit können die Kosten für den internationalen Markenschutz gesenkt werden.
Résumé
Die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (BWIS I), die in der Frühjahrssession 2006 vom Parlament beschlossen wurden, werden auf Verordnungsstufe umgesetzt. Um volle Transparenz zu schaffen und um Zeit zu gewinnen, hat der Bundesrat noch während der laufenden Referendumsfrist einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der die geplanten Massnahmen des Bundes konkretisiert.
Résumé
Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat am 30. März ihren Jahresbericht herausgegeben und Rechenschaft über ihre Tätigkeit während des vergangenen Jahres abgelegt. Sie kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Umsetzung der Vorschriften der Geldwäschereiverordnung weitgehend gut funktioniere.
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Für die terrestrische Verbreitung neuer sprachregionaler Radioprogramme setzt der Bundesrat auf das Digitalradio. Daher gibt er grünes Licht für die Realisierung einer zweiten terrestrischen Digitalradio-Plattform in der deutschen Schweiz. Keinen radikalen Kurswechsel nimmt der Bundesrat bei der analogen Verbreitung von Radioprogrammen über UKW vor.
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Der Bundesrat hat von einem gemeinsamen Aussprachepapier des UVEK und des EJPD zur Fernmeldeüberwachung Kenntnis genommen und über die zukünftige Stossrichtung in diesem Bereich diskutiert. Er hat für die Weiterentwicklung der Überwachungsanlagen und für die Überprüfung der offenen Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung des Fernmeldeverkehrs grünes Licht gegeben.
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Der Direktor des Sekretariats der Weko, Rolf Dähler, hat seinen Rücktritt eingereicht. Er möchte sich einer neuen Herausforderung stellen. Der Präsident der Weko, Walter Stoffel, und Bundesrat Joseph Deiss haben davon Kenntnis genommen. Sie danken Rolf Dähler für seinen langjährigen Einsatz in der Wettbewerbsbehörde.
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Die Europaratsdelegation empfing gemeinsam mit der Gerichtskommission die drei vom Bundesrat ausgewählten Kandidaten für die Nachfolge von Luzius Wildhaber als Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für eine Anhörung.
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Die Anzahl der Richterinnen und Richter am Bundesgericht soll von heute 41 auf 38 reduziert werden. Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter hofft auf eine Korrektur durch den Nationalrat.
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Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im April 2006 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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