Kein Diebstahl am Bancomaten
Schuldspruch wegen unrechtmässiger Aneignung kommt in Betracht
Wer am Bancomaten Geld an sich nimmt, das für den vorherigen Kunden bestimmt war, der indes das Gerat für defekt hielt und vermeintlich unverrichteter Dinge abzog, darf nicht wegen Diebstahls bestraft werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire