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Schwerpunkt-Ausgabe
«BGG/VGG – Bundesgerichts- und Verwaltungsgerichtsgesetz»


Liebe Leserinnen und Leser

 

Auf den 1. Januar 2007 fusionieren das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) und das Bundesgericht. Das EVG bleibt in Luzern und wird zur sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Das Bundesgericht besteht danach neu aus sieben Abteilungen. Auf denselben Zeitpunkt hin erfolgt ein Ausbau der Vorinstanzen des Bundesgerichts. Das neue Bundesverwaltungsgericht nimmt seine Tätigkeit auf, vorerst in Bern, später in St. Gallen. Es ersetzt die bisherigen Rekurskommissionen und Beschwerdedienste des Bundes.

Am 1. Januar 2007 treten damit zusammenhängend das Bundesgerichtsgesetz (BGG) und das Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG) in Kraft. Diese bringen zahlreiche grundlegende Neuerungen im öffentlichen Recht, im Strafrecht und auch im Privatrecht mit sich. Unserem Redaktor für Verwaltungsrecht (vgl. Impressum), Prof. Dr. Thomas Gächter, ist es gelungen, eine Schwerpunkt-Ausgabe zum Thema zusammenzustellen. Viele der folgenden Beiträge sind denn auch Referaten der Veranstaltungsreihe der Stiftung juristische Weiterbildung Zürich SJWZ entsprungen. Die Beiträge widmen sich je einzelnen Aspekten der neuen Gesetze.

Prof. Dr. Walter Haller widmet sich dem Rechtsmittelsystem des Bundesgerichtsgesetzes im öffentlichen Recht. RA Dr. iur. Michael Beusch untersucht den Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht. RA Martin Knüsel widmet sich den Grundzügen der Rechtsweggarantie und RA Dr. iur. Xaver Baumberger beschäftigt sich mit dem Entzug und der Erteilung der aufschiebenden Wirkung.

Prof. Dr. Niklaus Schmid analysiert die Auswirkungen des BGG auf die Strafrechtspflege. RA Dr. iur. Martin Sarbach liefert eine Einstiegshilfe zum BGG aus der Sicht des Privatrechts. RA Dr. iur. Philipp Häsler berichtet ausführlich über die Berner Tage für die juristische Praxis BTJP 2006, die die neue Bundesrechtspflege zum Thema hatten.

Ergänzt wird die Ausgabe durch eine Literaturübersicht von RA Martin Knüsel zum Bundesgerichtsgesetz, zum Verwaltungsgerichtsgesetz und zur Rechtsweggarantie.

 

Nebst der Schwerpunkt-Ausgabe sei insb. auf die Übersicht der zur Publikation vorgeschlagenen Urteile des Bundesgerichts sowie des EVG hingewiesen.

Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Jusletter macht zwei Wochen Pause und erscheint am 8. Januar 2007 wieder.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und im Namen des Jusletter-Teams schöne und erholsame Festtage sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Walter Haller
Walter Haller
Résumé

Ab dem 1. Januar 2007 wird der bundesgerichtliche Rechtsschutz im öffentlichen Recht anders ausgestaltet sein. Der Beitrag, der auf einem Referat für die Stiftung juristische Weiterbildung vom 30. Oktober 2006 basiert, stellt in übersichtlicher Form Änderungen und Kontinuitäten des neuen Rechtsmittelsystems dar.

Michael Beusch
Résumé

Als Teil der Justizreform wird auf den 1. Januar 2007 auch das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (VGG) in Kraft treten. Die bisherigen Rekurskommissionen und Beschwerdedienste des Bundes werden aufgelöst und durch das Bundesverwaltungsgericht ersetzt. Mit dessen Einführung wird die Verwirklichung der Rechtsweggarantie von Art. 29a BV auch im Bereich der Bundesverwaltungsrechtspflege ermöglicht.

Martin Knüsel
Résumé

Neben dem Bundesgerichtsgesetz wird auf den 1. Januar 2007 auch die Rechtsweggarantie in Kraft treten. Diese gibt dem Bürger bei Rechtsstreitigkeiten einen Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Aufgrund der Übergangsbestimmung von Art. 130 BGG kann die Umsetzung der Rechtsweggarantie jedoch in einigen Fällen eine zeitliche Verzögerung erfahren.

Xaver Baumberger
Xaver Baumberger
Résumé

Ob einem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung zukommt bzw. diese erteilt oder entzogen wird, ist in vielen Fällen von eminenter Bedeutung. Der vorliegende Beitrag befasst sich schwergewichtig mit den Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die aufschiebende Wirkung in öffentlichrechtlichen Verfahren gemäss dem BGG und VGG erteilt resp. entzogen werden kann. Zudem geht er ausgewählten grundsätzlichen Fragen nach, die auch bei kantonalen Rechtsmittelverfahren von Bedeutung sind.

Niklaus Schmid
Résumé

Das neue Bundesgerichtsgesetz (BGG) führt u.a. die Beschwerde in Strafsachen ein. Der Autor gibt einen Überblick über das neue Rechtsmittel und die anfechtbaren Entscheide. Er beschränkt sich dabei auf die Rechtsmittel gegen kantonale Entscheide, insb. im Hinblick auf den Kanton Zürich.

Martin Sarbach
Résumé

Der Beitrag liefert eine Einstiegshilfe zum Bundesgesetz über das Bundesgericht aus der Sicht des Privatrechts. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen, welche die Beschwerde in Zivilsachen gegenüber der bisherigen Bundesrechtspflege mit sich bringt, werden behandelt. Im Weiteren wird kurz auf notwendige Anpassungen des kantonalen Rechts (aus Sicht des Kantons Zürich) eingegangen, welche ab 1. Januar 2007 ebenfalls zu beachten sein werden.

Philipp Häsler
Résumé

Die diesjährigen Berner Tage für die juristische Praxis BTJP haben sich dem Thema «Neue Bundesrechtspflege – Auswirkungen der Totalrevision auf den kantonalen und eidgenössischen Rechtsschutz» gewidmet. In zehn Referaten wurden die Neuerungen, aber auch gleich Gebliebenes und offene Fragen zum Bundesgerichtsgesetz und zum Verwaltungsgerichtsgesetz erörtert sowie die Auswirkungen auf den kantonalen und eidgenössischen Rechtsschutz dargestellt. Gerade der späte Tagungstermin dürfte wohl dazu beigetragen haben, dass die Referate allesamt über rein Deskriptives hinausgingen und sich wesentlichen Fragen in der Umsetzung des neuen Gesetzes widmen konnten.

Martin Knüsel
Résumé

Zum Bundesgerichtsgesetz, zum Verwaltungsgerichtsgesetz und zur Rechtsweggarantie ist in jüngster Zeit eine grössere Anzahl von Fachpublikationen erschienen. Zudem sind einige umfangreichere Werke in Vorbereitung oder bereits im Druck. Diese Übersicht soll das rasche Auffinden von Publikationen und damit die Einarbeitung ins neue Recht erleichtern.

Markus Felber
Résumé

Wer immer wieder zu spät zur Arbeit kommt, kann nicht nur seine Stelle verlieren, sondern danach auch noch für einige Zeit seinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenkasse (Art. 30 Arbeitslosenversicherungsgesetz).

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit der interkantonalen Doppelbesteuerung seine Rechtsprechung zum Abzug von Schuldzinsen beim gewerbsmässigen Liegenschaftshandel geändert.

Markus Felber
Résumé

Die Strafjustiz des Kantons Neuenburg muss die einem Fleischschmuggler auferlegte Busse in Höhe von 250'000 Franken reduzieren. Das verlangt das Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid, den der verurteilte italienische Lastwagenfahrer ohne Beistand eines Rechtsanwalts erfolgreich erstritten hat.

Markus Felber
Résumé

Wer vor einem Notar eine für die Migrationsbehörde bestimmte eidesstattliche Erklärung (Affidavit) abgibt, die nicht der Wahrheit entspricht, kann wegen Erschleichens einer falschen Beurkundung bestraft werden.

Markus Felber
Résumé

Das Eidg. Finanzdepartement hat einem Hersteller von tiermehlhaltigen Düngemitteln, die wegen der Massnahmen zur Eindämmung der Rinderseuche BSE im Jahre 2001 nicht mehr verkauft werden konnten, den dafür beanspruchten Schadenersatz in Höhe von über 2,2 Mio. Franken zu Recht verweigert.

Peter Josi
Résumé

Videoaufnahmen von Überwachungskameras im öffentlichen Raum dürfen während 100 Tagen aufbewahrt werden. Nach Ansicht des Bundesgerichts kann die entsprechende Regelung im neuen St. Galler Polizeireglement verfassungskonform angewendet werden.

Peter A. Fischer
Résumé

Wie das Bundesgericht in einem Urteil darlegt, hat es die Kompetenz, ein Schiedsgerichtsurteil für ungültig zu erklären und zur Revision zurückzusenden, wenn der Gesuchsteller nachträglich neue erhebliche Tatsachen erfährt oder entscheidende Beweismittel auffindet.

Jurius
Résumé

Die mit der Prüfung verschiedener Untersuchungsberichte über die Bundesanwaltschaft und die übrigen Bundesstrafbehörden beauftragte Subkommission wird der GPK-N im 1. Quartal 2007 einen Berichtsentwurf unterbreiten.

Jurius
Résumé

Nachdem das EJPD im Februar 2006 eine Arbeitsgruppe zur Situationsanalyse der Strafverfolgung auf Bundesebene eingesetzt und diese ihren Bericht im September 2006 abgeliefert hatte, ist über das weitere Vorgehen entschieden worden. Für die Umsetzung wird eine Projektgruppe in einem ersten Schritt einen Detailbericht vorlegen, um diesen in einem zweiten Schritt umzusetzen.

Jurius
Résumé

Der Bundesrat hat für die eidgenössische Volksabstimmung vom 11. März 2007 einem weiteren Test mit der elektronischen Stimmabgabe zugestimmt. Der Kanton Neuenburg setzt Vote électronique zum vierten Mal bei einer eidg. Abstimmung ein.

Jurius
Résumé

Der Bundesrat will klären, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder neu getrennt besteuert werden sollen. Er schickt darum vier Modelle in die Vernehmlassung.

Jurius
Résumé

Der Bundesrat hat der Anpassung des schweizerischen Waffenrechtes in Zusammenhang mit dem Schengener Abkommen zugestimmt. Er nahm zuvor Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung über die Revision der Waffenverordnung.

Jurius
Résumé

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.

Jurius
Résumé

Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat dem Bundesrat den Bericht für eine nationale Strategie «eHealth» zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die nationale Strategie «eHealth» soll dazu beitragen, den Zugang zu einem bezüglich Qualität, Effizienz und Sicherheit hochstehenden und kostengünstigen Gesundheitswesen zu gewährleisten.

Jurius
Résumé

Informationen über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser sollen ab 2007 erhoben und anschliessend im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 die entsprechende Verordnung verabschiedet.

Jurius
Résumé

Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zu Heft 70 / V Nr. 80 - 94 abgedruckt.

Jurius
Résumé

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 19. November 2006 bis und mit 17. Dezember 2006 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.