Table des matières
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I. Vorbemerkungen und Entstehungsgeschichte
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II. Praktische Bedeutung von Art. 296a SchKG seit Inkrafttreten
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1. Allgemeines
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2. Aufhebung der Nachlassstundung nach Art. 296a SchKG mit laufendem Betrieb
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III. Voraussetzungen für die Aufhebung der Nachlassstundung, falls die Sanierung «gelingt» (Art. 296a Abs. 1 SchKG)
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1. Einleitung
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2. Wahrscheinlichkeitsgrad der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens für die Beendigung der Nachlassstundung nach Art. 296a SchKG im Lichte der Prüfung der analogen Frage beim Konkursaufschub
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3. Zentrale Bedeutung der Feststellungen der Revisionsstelle und des Berichtes des Sachwalters
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4. Beizug von Gutachten durch Gericht und/oder Sachwalter
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4.1. Problemstellung
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4.2. Gerichtliches Gutachten durch Nachlassgericht
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4.3. Beizug eines Gutachters durch den Sachwalter
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5. Behandlung von umstrittenen Forderungen
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IV. Rechtslage für Handlungen während der Nachlassstundung nach ihrer Aufhebung nach Art. 296a SchKG
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V. Rechtsmittelfragen: Problematik der stillen provisorische Nachlassstundung und aufschiebende Wirkung
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1. Problemstellung
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2. Verlängerung der stillen/provisorischen Nachlassstundung bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens durch Erteilung der aufschiebenden Wirkung
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3. Abschliessende Bemerkungen
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