Verpflichtung des «NSA-Untersuchungsausschuss» zum Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung
BGH – Die Abgeordneten M.R. und Dr. K.N. haben als Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des «NSA-Untersuchungsausschusses» bei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gemäß § 17 Abs. 4 Parlamentarisches Untersuchungsausschussgesetz beantragt, den Untersuchungsausschuss zu verpflichten, ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen. (Urteil 1 BGs 125/16)
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