NSA-Selektorenlisten: Vorlageinteresse des Untersuchungsausschusses hat zurückzutreten
BVerfG – Mit Beschluss vom 13. Oktober 2016 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben muss, obwohl das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses dem Grunde nach auch die NSA-Selektorenlisten umfasst. (Urteil 2 BvE 2/15)
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