Die Kostentragungspflicht des Standortinhabers bei der Altlastensanierung
Gegenstand vorliegender Arbeit ist die Frage der Kostentragung bei der Altlastensanierung durch den Standortinhaber, so insbesondere die Frage der Exkulpationsmöglichkeit, wenn der Standortinhaber von der Belastung keine Kenntnis haben konnte (Art. 32d Abs. 2 Satz 3 USG). Damit zusammenhängend wird untersucht, wann der Standortinhaber zur Durchführung der Sanierung verpflichtet ist und wie er gegebenenfalls seine Sanierungskosten zurückerstattet erhält.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- 1. Rechtsgrundlagen
- 2. Definitionen und Abgrenzungen
- II. Die Pflicht zur Sanierung
- 1. Objektive Pflicht
- 2. Subjektive Pflicht
- 3. Sanierungsverfügung
- III. Kostentragung
- 1. Vorbemerkung
- 2. Ein Verursacher
- 3. Mehrere Verursacher
- 3.1. Grundsatz
- 3.2. Kostentragung durch den Inhaber des Standortes bei mehreren Verursachern
- 3.2.1. Allgemeines zur gesetzlichen Regelung
- 3.2.2. Persönliche Anwendung der Ausnahmeklausel
- 3.2.3. Gebotene Sorgfalt
- 3.3. Unterschiede zur sog. Bauherren-Altlast
- 3.3.1. Begriff
- 3.3.2. Kostentragung
- 3.3.3. Gründe für die differenzierte Behandlung des Bauherrn
- 4. Kostenverteilungsverfügung
- 4.1. Vornahme der Sanierung durch das Gemeinwesen
- 4.2. Vornahme der Sanierung durch den Pflichtigen / Ersatzvornahme durch das Gemeinwesen
- IV. Ergebnisse
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