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Das Konzept des «Hirntodes»

Überlegungen zum rechtlichen und gesellschaftlichen Umgang mit einem Phänomen an der Grenze zwischen Leben und Tod

Stephanie Burch
Stephanie Burch
Rechtsgebiete:

Gesundheitsrecht, Sterbehilfe, Tod, Transplantationen

Zitiervorschlag: Stephanie Burch, Das Konzept des «Hirntodes», in: Jusletter 22. November 2010

Das «Hirntod»-Konzept ist in der Schweiz seit dem 1. Juli 2007 im Transplantationsgesetz verankert. Doch dieser «Legaldefinition» zum Trotz stellt sich nach wie vor die Frage: Ist eine «hirntote» Person tatsächlich tot oder handelt es sich beim Kriterium des «Hirntodes» um eine Erfindung der Transplantationsmedizin? Eine öffentliche Debatte über diese Problematik wäre wünschenswert.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Das «Hirntod»-Kriterium im schweizerischen Transplantationsgesetz
  • II. Die Entwicklung des «Hirntod»-Konzeptes
  • III. Die Feststellung des «Hirntodes»
  • IV. Ist der «Hirntote» ein Toter mit lebendigem Körper oder ein Lebender mit totem Gehirn?
  • V. Quo vadis?
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