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Liebe Leserinnen und Leser
 
Mit dem Transplantationsgesetz, das am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, wurden viele strittige Rechtsfragen geklärt. Es sind aber nicht sämtliche Probleme gelöst worden. So wurde etwa im Sommer 2010 der akute Organmangel in den Schweizer Medien breit diskutiert. Allein in der Herbstsession 2010 wurden zudem drei parlamentarische Vorstösse bezüglich des Transplantationsgesetzes eingereicht.
 
Der akute Mangel an transplantierbaren Organen, bildet denn auch den Ansatzpunkt mehrerer Beiträge dieser Schwerpunktausgabe. Dr. Mélanie Mader thematisiert mögliche Auswege aus dieser Mangelsituation. Sie ist der Ansicht, dass es – in Abweichung vom Neutralitätsgebot – durchaus angemessene Möglichkeiten zur staatlichen Förderung der Organspende gäbe. Anne Kauffmann befasst sich in ihrem Beitrag «Expanded Criteria Donors» mit der Frage, ob auch Organe mit gewissen Mängeln transplantiert werden dürfen und, falls ja, nach welchen Kriterien diese den Empfängern zugeteilt werden sollen. Die Thematik der Xenotransplantation, welche Dr. Bianka S. Dörr und Yvonne Padrutt im Aufsatz «Leben mit tierischen Organen, Geweben und Zellen – Ausgewählte Aspekte zur Haftung und Sicherstellung der Haftpflicht bei Xenotransplantationen» behandeln, ist ebenfalls durch den Mangel an menschlichen Organen geprägt. Die Autorinnen geben einen Überblick über die Normierungen im Bereich der Xenotransplantation und behandeln vertieft die Voraussetzungen der Haftung im Zusammenhang mit diesen speziellen Transplantationen.
 
Im indirekten Zusammenhang mit dem Organmangel stehen auch die Ausführungen von Dr. Dania Tremp zur finanziellen Absicherung des Lebendspenders durch das Transplantationsgesetz. Damit Lebendspenden, die Leichenspenden medizinisch überlegen sind, nicht behindert werden, müssen die bestehenden Probleme rund um den Erwerbs- und Aufwandersatz des Spenders im Zusammenhang mit der Lebendspende geklärt werden.
 
Eine politisch erst jüngst wieder aufgegriffene Thematik behandelt auch Dr. Simone Romagnoli in seinem Aufsatz «Une répartition équitable des organes (119a al. 2 Cst)». Nach einem Überblick über verschiedene Gerechtigkeitstheorien betrachtet er die Verteilungskriterien für Organe gemäss Transplantationsgesetz näher und untersucht, ob allenfalls das Kriterium «Alter» auch zu berücksichtigen ist.
 
Im Beitrag von Stephanie Burch geht es sodann um «Das Konzept des Hirntodes›». Die Autorin zeigt die Entstehung dieses Konzepts auf und widmet sich überaus kritisch der Frage, ob ein «Hirntoter» ein Toter mit lebendigem Körper oder ein Lebender mit totem Gehirn ist.
 
Caroline Wittwer und Prof. Dr. Peter Breitschmid weiten den Blick sodann auf die allgemeine Entwicklung des Transplantationsrechts und stellen insbesondere auch den Bezug zum neuen Erwachsenenschutzrecht her.
 
Peter Grubmiller stellt in seinem Beitrag «Transplantationsgesetz – Evaluationspflicht / Wirksamkeitsprüfung und Information der Öffentlichkeit» zwei in der öffentlichen Wahrnehmung eher unbeachtete Aspekte des Transplantationsgesetzes in den Mittelpunkt. Die Überprüfung der flankierenden Informationen zum Transplantationsrecht dient im weiteren Sinn auch dazu, die Bevölkerung wirksam über die Möglichkeiten der Transplantationsmedizin aufzuklären.
 
Wir hoffen, dass die Beiträge zur wissenschaftlich-kritischen Reflexion aktueller Entwicklungen beitragen und wünschen allen Leserinnen und Lesern spannende Lektüre!
 
   
Prof. Dr. Thomas Gächter Dr. Dania Tremp
Universität Zürich, Redaktor Jusletter Universität Zürich, Rechtsanwältin
Wissenschaftliche Beiträge
Mélanie Mader
Abstract

Die Transplantationsmedizin hat sich zu einem sehr erfolgreichen medizinischen Fachgebiet entwickelt. Durch den Organmangel wird dieser Erfolg jedoch eingeschränkt. Der Beitrag definiert den Organmangel als Problem der öffentlichen Gesundheit und untersucht auf dieser Grundlage die Frage, welche staatlichen Fördermittel die Verfügbarkeit von Organen erhöhen könnten. Nach einer Betrachtung des Status quo der Organtransplantation präsentiert der Beitrag die Idee einer Public Policy zur Förderung der Organspende. Im Rahmen einer solchen Public Policy kann der Staat Anreizinstrumente in der Form von Belohnungsmodellen einsetzen. Der Beitrag untersucht verschiedene Modelle und beantwortet die Frage, welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei berücksichtigt werden müssen.

Dania Tremp
Dania Tremp
Abstract

Die Frage der finanziellen Absicherung des Lebendspenders von Organen, Zellen und Geweben hat es noch nie in die Schlagzeilen der Medien geschafft. Dort werden – wenn überhaupt – das Todeskriterium oder die Zuteilungskriterien für die Spenderorgane diskutiert. Da die Transplantationsmedizin jedoch ohne Lebendspender bedeutend schlechter funktionieren würde, ist es durchaus gerechtfertigt, das Augenmerk für einmal auf dieses wenig beachtete Thema zu richten, welches von einiger Brisanz ist.

Beiträge
Anne Kauffmann
Abstract

Wegen des Mangels an «Standardorganen» werden immer häufiger «Expanded Criteria Donors» (ECD) in Anspruch genommen. In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen: Wie soll man – aus einer medizinischen, juristischen und ethischen Sicht – entscheiden, welchen Patientenkategorien die ECD Organe zugeteilt werden sollen? Inwieweit kann in einem Notfall die Effizienzfrage vernachlässigt werden? In der Schweiz gibt es bisher keine spezifischen Zuteilungsregeln bezüglich der ECD. Die Autorin ist der Meinung, dass eine Zuteilung der ECD Organe je nach Einzelfall eine gute Lösung ist, Richtlinien bezüglich der Voraussetzungen der berechtigten Verwendung der ECD aber dennoch unerlässlich sind. (bb)

Bianka Dörr
Bianka Dörr
Yvonne Padrutt
Abstract

Um dem Organmangel entgegenzuwirken, wird die Transplantation tierischer Organe, Gewebe und Zellen auf den Menschen seit vielen Jahren erforscht. Mit Erlass des Transplantationsgesetzes und der Xenotransplantationsverordnung im Jahr 2007 hat die Schweiz ein modernes Regelwerk geschaffen, welches die Anwendung dieser Technik ermöglicht. Viele Fragen in diesem Kontext, insbesondere hinsichtlich Haftung und Sicherstellung der Haftpflicht, sind erst wenig untersucht worden. Der vorliegende Beitrag erörtert daher, ob die einschlägigen Bestimmungen geeignet sind, den Schutz der Empfänger und Empfängerinnen von xenogenen Transplantaten sowie allfälliger Dritter zu gewährleisten.

Simone Romagnoli
Abstract

Angesichts des konstanten Mangels sowie der Unteilbarkeit der sozialen Ressourcen wie Organe, und in Anbetracht der niedrigen Zahl der in der Schweiz eingetragenen Spender stellt sich die Frage nach der Verfeinerung der im Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen aufgezählten Organzuteilungskriterien. Ethisch gesehen und um die Chancengleichheit zu fördern, sollte bei der Interessenabwägung das Alter des Empfängers stärker berücksichtigt werden. (bb)

Stephanie Burch
Abstract

Das «Hirntod»-Konzept ist in der Schweiz seit dem 1. Juli 2007 im Transplantationsgesetz verankert. Doch dieser «Legaldefinition» zum Trotz stellt sich nach wie vor die Frage: Ist eine «hirntote» Person tatsächlich tot oder handelt es sich beim Kriterium des «Hirntodes» um eine Erfindung der Transplantationsmedizin? Eine öffentliche Debatte über diese Problematik wäre wünschenswert.

Caroline Wittwer
Peter Breitschmid
Peter Breitschmid
Abstract

Die Organtransplantation gewinnt aus medizinischer und juristischer Sicht zunehmend an Bedeutung. Im Zusammenhang mit der Organknappheit stellen sich Fragen betreffend einer neuen Ordnung der Organzuteilung. Die Knappheit fördert aber auch Tendenzen zur Kommerzialisierung des menschlichen Körpers. In dem Beitrag werden einige neuere Entwicklungstendenzen behandelt, insbesondere die Auswirkungen des neuen Erwachsenenschutzrechtes auf die Transplantationsmedizin.

Peter Grubmiller
Abstract

Beide Aufgaben finden ihre ausdrückliche Grundlage im Transplantationsgesetz, sind jedoch nicht neu. Schon mit der Revision der Bundesverfassung wurde die Wirksamkeitsüberprüfung von Massnahmen des Bundes ausdrücklich in die BV aufgenommen. Ziel ist es einerseits durch Evaluation die Wirksamkeit des Gesetzes und der sich darauf stützenden Verordnungen zu überprüfen und andererseits die Bevölkerung über die Voraussetzungen von Transplantationen zu informieren. Die Frage nach dem Zweck dieser Bemühungen ist nicht leicht zu beantworten, denn die naheliegende Antwort, das Spendeaufkommen signifikant zu erhöhen, ist gemäss den Stellungnahmen des Bundesamtes für Gesundheit nicht prioritär.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die Entlassung eines Teils des Personals eines Unternehmens kurz vor der Übernahme durch einen neuen Erwerber stellt nicht automatisch eine Umgehung des Gesetzes dar. Das Bundesgericht lehnt die Meinung der Justiz in Genf zu diesem Streitpunkt ab. (BGE 4A_348/2010) (if)

Jurius
Abstract

BGer – Die waadtländische Justiz muss ihren Enscheid, einen 60-jährigen Mann einzuweisen, nochmals überprüfen. Der Mann, der die zwei Töchter seiner Ex-Lebensgefährtin vergewaltigt hatte, verbüsste gerade eine zwölf Jahre lange Haftstrafe. Im Gefängnis hat er über 3'500 Computerdateien mit pädophilen Inhalten gesammelt. (BGE 6B_1062/2009) (if)

Jurius
Abstract

BGer – Hanfbauer Bernard Rappaz bleibt in Haft. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des hungerstreikenden Wallisers gegen den erneut verweigerten Haftunterbruch abgewiesen. Dies teilte Rappaz' Anwalt Aba Neeman am 16. November 2010 der Nachrichtenagentur SDA mit. (Urteil 6B_959/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Swisslos muss den Betrieb des 5-Minuten-Lottos «Ecco» einstellen. Das Bundesgericht hat dem in mehreren hundert Gaststätten angebotenen Spiel die Zulassung verwehrt, weil die Landeslotterie damit in das Hoheitsgebiet der Casinos eindringt. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_674/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Fahrzeuglenker können auch dann wegen Vereitelung eines Alkohol- oder Drogentests verurteilt werden, wenn sie sich der Massnahme nur verbal widersetzt haben. Körperlicher Widerstand ist laut Bundesgericht nicht erforderlich. (Urteil 6B_680/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mieterinnen- und Mieterverbands Genf (ASLOCA Genève) gegen die kantonale Abstimmung vom 7. März 2010 über das Energiegesetz abgewiesen. Der Verein hatte dem genfer Regierungsrat einen Transparenzmangel vorgeworfen. (Urteil 1C_28/2010) (if)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat der Abstimmung über die Fusion der beiden Seeländer Gemeinden Lyss und Busswil seinen Segen erteilt. Das Gericht hat die Beschwerde von drei Einwohnern aus Busswil als unbegründet abgewiesen. (Urteil 1C_388/2010)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Die österreichischen Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf haben beim Einstieg in den Industriekonzern Sulzer die börsenrechtlichen Offenlegungspflichten verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ansicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) weitgehend bestätigt. (Urteil B-1215/2009)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die vorläufige Beschlagnahme der Gaddafi-Plakate des rechtspopulistischen Mouvement citoyens genevois (MCG) bestätigt. Es hat eine entsprechende Beschwerde abgelehnt. Das MCG wollte mit den Plakaten für die SVP-Ausschaffungsinitiative werben. (Urteil BB.2010.100)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 17. November 2010 die revidierte Gebühren- und Abgabenverordnung der Finanzmarktaufsicht (FINMA) verabschiedet. Mit ihr soll eine bessere Verteilung der Aufsichtsabgabe auf die Grossbanken, die Börsen und börsenähnlichen Einrichtungen erreicht werden.

Jurius
Abstract

Gefährdete Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren sollen nötigenfalls auch ausserhalb des Verfahrens geschützt werden können. Dies ist das Ziel einer Botschaft, die der Bundesrat den 17. November 2010 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.