Drogentest: Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Autolenker
BGer – Fahrzeuglenker können auch dann wegen Vereitelung eines Alkohol- oder Drogentests verurteilt werden, wenn sie sich der Massnahme nur verbal widersetzt haben. Körperlicher Widerstand ist laut Bundesgericht nicht erforderlich. (Urteil 6B_680/2010)
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