Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Mit dem Transplantationsgesetz, das am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, wurden viele strittige Rechtsfragen geklärt. Es sind aber nicht sämtliche Probleme gelöst worden. So wurde etwa im Sommer 2010 der akute Organmangel in den Schweizer Medien breit diskutiert. Allein in der Herbstsession 2010 wurden zudem drei parlamentarische Vorstösse bezüglich des Transplantationsgesetzes eingereicht.
 
Der akute Mangel an transplantierbaren Organen, bildet denn auch den Ansatzpunkt mehrerer Beiträge dieser Schwerpunktausgabe. Dr. Mélanie Mader thematisiert mögliche Auswege aus dieser Mangelsituation. Sie ist der Ansicht, dass es – in Abweichung vom Neutralitätsgebot – durchaus angemessene Möglichkeiten zur staatlichen Förderung der Organspende gäbe. Anne Kauffmann befasst sich in ihrem Beitrag «Expanded Criteria Donors» mit der Frage, ob auch Organe mit gewissen Mängeln transplantiert werden dürfen und, falls ja, nach welchen Kriterien diese den Empfängern zugeteilt werden sollen. Die Thematik der Xenotransplantation, welche Dr. Bianka S. Dörr und Yvonne Padrutt im Aufsatz «Leben mit tierischen Organen, Geweben und Zellen – Ausgewählte Aspekte zur Haftung und Sicherstellung der Haftpflicht bei Xenotransplantationen» behandeln, ist ebenfalls durch den Mangel an menschlichen Organen geprägt. Die Autorinnen geben einen Überblick über die Normierungen im Bereich der Xenotransplantation und behandeln vertieft die Voraussetzungen der Haftung im Zusammenhang mit diesen speziellen Transplantationen.
 
Im indirekten Zusammenhang mit dem Organmangel stehen auch die Ausführungen von Dr. Dania Tremp zur finanziellen Absicherung des Lebendspenders durch das Transplantationsgesetz. Damit Lebendspenden, die Leichenspenden medizinisch überlegen sind, nicht behindert werden, müssen die bestehenden Probleme rund um den Erwerbs- und Aufwandersatz des Spenders im Zusammenhang mit der Lebendspende geklärt werden.
 
Eine politisch erst jüngst wieder aufgegriffene Thematik behandelt auch Dr. Simone Romagnoli in seinem Aufsatz «Une répartition équitable des organes (119a al. 2 Cst)». Nach einem Überblick über verschiedene Gerechtigkeitstheorien betrachtet er die Verteilungskriterien für Organe gemäss Transplantationsgesetz näher und untersucht, ob allenfalls das Kriterium «Alter» auch zu berücksichtigen ist.
 
Im Beitrag von Stephanie Burch geht es sodann um «Das Konzept des Hirntodes›». Die Autorin zeigt die Entstehung dieses Konzepts auf und widmet sich überaus kritisch der Frage, ob ein «Hirntoter» ein Toter mit lebendigem Körper oder ein Lebender mit totem Gehirn ist.
 
Caroline Wittwer und Prof. Dr. Peter Breitschmid weiten den Blick sodann auf die allgemeine Entwicklung des Transplantationsrechts und stellen insbesondere auch den Bezug zum neuen Erwachsenenschutzrecht her.
 
Peter Grubmiller stellt in seinem Beitrag «Transplantationsgesetz – Evaluationspflicht / Wirksamkeitsprüfung und Information der Öffentlichkeit» zwei in der öffentlichen Wahrnehmung eher unbeachtete Aspekte des Transplantationsgesetzes in den Mittelpunkt. Die Überprüfung der flankierenden Informationen zum Transplantationsrecht dient im weiteren Sinn auch dazu, die Bevölkerung wirksam über die Möglichkeiten der Transplantationsmedizin aufzuklären.
 
Wir hoffen, dass die Beiträge zur wissenschaftlich-kritischen Reflexion aktueller Entwicklungen beitragen und wünschen allen Leserinnen und Lesern spannende Lektüre!
 
   
Prof. Dr. Thomas Gächter Dr. Dania Tremp
Universität Zürich, Redaktor Jusletter Universität Zürich, Rechtsanwältin

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