Jusletter

Getrennte Wohnsitze als Ausschlusskriterium für eine Lebenspartnerrente

Kommentar zum BGE 9C_73/2011 vom 17. Januar 2012

  • Autor/Autorin: Esther Amstutz
  • Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge
  • Zitiervorschlag: Esther Amstutz, Getrennte Wohnsitze als Ausschlusskriterium für eine Lebenspartnerrente, in: Jusletter 30. April 2012
Das Bundesgericht hielt in einem aktuellen Entscheid fest, dass die verschiedenen Wohnsitze zweier Lebenspartnerinnen einen «gemeinsamen Haushalt» und damit das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft ausschliessen. Dabei legte es den Begriff des «gemeinsamen Haushalts» enger aus als bis anhin und verneinte den Anspruch auf eine Lebenspartnerrente. Es bestätigte seine Rechtsprechung, wonach es den Vorsorgeeinrichtungen grundsätzlich erlaubt ist, zusätzliche materielle Erfordernisse zu den in Art. 20a BVG statuierten ins Reglement aufzunehmen. Diese Praxis des Bundesgerichts und insbesondere deren Grenzen bedürfen einer kritischen Würdigung.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt
  • II. Streitfrage
  • III. Erwägungen des Bundesgerichts
  • 1. Begriff der «Lebensgemeinschaft» in der beruflichen Vorsorge und Bestätigung der Rechtsprechung
  • 2. Auslegung des Begriffs der «gemeinsamen Haushaltung»
  • IV. Würdigung des Entscheids
  • 1. Kritik in der Lehre
  • 2. Grenzen im Zusammenhang mit zusätzlichen materiellen Voraussetzungen

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