Art. 49 Abs. 3 KVG: Gemeinwirtschaftliche Leistungen? Subventionen?
Gemäss Art. 49 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 KVG dürfen die Fallkostenpauschalen im Rahmen des neuen Spitalfinanzierungssystems keine Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen enthalten. Umstritten ist, ob die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gemäss Art. 49 Abs. 3 KVG Subventionen darstellen. Der nachfolgende Aufsatz ist ein zusammenfassender Auszug der Masterarbeit des Autors. In jenem versucht er durch Herleitung aufzuzeigen, warum gemeinwirtschaftliche Leistungen gerade nicht per se Subventionen sind und welche Folgen dies im Hinblick auf das neue Spitalfinanzierungssystem hat.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Zweck der OKP
- 3. Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen
- 4. Auslegung von Art. 49 Abs. 3 KVG
- 5. Kantonale Kompetenzen bzgl. den GWL nach Art. 49 Abs. 3 KVG
- 6. Kantonale Kompetenzen bezüglich Subventionen
- 7. Notwendigkeit einer Qualifikation der Bezahlung der GWL?
- 8. Schlussfazit
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