Freiheit und Krisis
Wir brauchen ein radikales Umdenken – auch in der Rechtstheorie!
Basierend auf einem Freiheitsbegriff, der das Traumatische nicht ausschliesst, lässt sich der Rechtssinn positiv als Begegnung und negativ (von den Pathologien der Vernunft her betrachtet) als ein Nein zur Abwehr des Traumatischen stellvertretend in Anderen fassen – als Nein zu Rassismus und Menschenfeindlichkeit.
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