Jusletter-Jubiläum DOI: 10.38023/0d5cb2f1-6e93-40b7-aba4-095d264ffe02

Not kennt kein Gebot beim Hausfriedensbruch?

Warum uns Tennisspielen in einer Schweizer Bankfiliale nicht vor dem Klimawandel retten kann

Grace Schild Trappe
Grace Schild Trappe
Felix Schöbi
Felix Schöbi
Rechtsgebiete:

Bankrecht, Strafrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Eigentum

Zitiervorschlag: Grace Schild Trappe / Felix Schöbi, Not kennt kein Gebot beim Hausfriedensbruch?, in: Jusletter 11. Mai 2020

Prof. Wolfgang Wiegand war von 1993 bis 2005 Direktor des Instituts für Bankrecht der Universität Bern. Eine Strafrechtlerin und ein Zivilrechtler besprechen deshalb zu seinen Ehren auf etwas unkonventionelle Weise ein freisprechendes Urteil betreffend zwölf Klimaaktivisten, die im Jahre 2018 in einer Lausanner Bankfiliale «Tennis spielend» gegen den Klimawandel demonstrierten und damit Hausfriedensbruch sowie Widerhandlungen gegen kommunale Polizeivorschriften begingen. Es geht also um Bankrecht der sehr besonderen Art.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Persönliches
  • II. Einleitung
  • III. Das Urteil aus der Sicht einer Strafrechtlerin
    • 1. Was sagt uns das so genannte Bauchgefühl, das Judiz?
    • 2. Was ergibt die Auslegung der geltenden Notstandsregeln?
  • IV. Das Urteil aus der Sicht eines Zivilrechtlers
    • 1. Eigentumsfreiheitsklage und Besitzesschutz
    • 2. Rechtfertigungsgründe
  • V. Zum Verhältnis des Strafrechts zum Zivilrecht
  • VI. Exkurs zum Verfassungsrecht
  • VII. Schlussbemerkungen
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