de fr
20 Jahre Jusletter – 80. Geburtstag von Prof. em. Dr. Wolfgang Wiegand

Montag. Jusletter ist erschienen. Verlässlich. Was eben noch war, ist nicht mehr, und das Künftige ist noch nicht. Jusletter bewirkt, dass wir jede Woche einen schmalen Raum von Gegenwärtigkeit bewohnen, nach beiden Seiten umgeben von einem Nicht-Sein: Das Nicht-Mehr der Vergangenheit und das Noch-Nicht der Zukunft. Jusletter führt uns die Zeit und ihre sich wiederholenden Gegenwärtigkeiten vor Augen1. Jusletter ist eine lange Reihe von sich wöchentlich wiederholenden Ereignissen. Was aber ist die Wirkung dieser Ereignisse?

Was macht Jusletter mit uns? 

Die Welt befindet sich in einem Ausnahmezustand, für viele Menschen im Home-Office gleicht jeder Tag dem anderen, für Schreibende ergibt sich weit von der üblichen täglichen Hektik eine neue Leere, vielleicht gar Langeweile. Jusletter erscheint aber, wie gewohnt. Und hoppla, jetzt noch mit einer Sonderausgabe. Jusletter ist da, bietet Raum. Raum zum Schreiben. Eine Verlockung, zu lesen, mitzumachen, mitzudenken, zu partizipieren. Der Wunsch, einen Beitrag zu verfassen, ist ein starkes Bedürfnis. Es zu befriedigen bedeutet seiner Berufung zu folgen. Jusletter wendet sich an all jene Autorinnen und Autoren, für die Schreiben eine Lebenseinstellung ist, eine Art, die juristische Welt zu begreifen. Schreiben verbindet sie – genauso wie bestimmte Ereignisse, Landschaften oder Menschen – mit ihrem Innersten und unserem kollektiven Bewusstsein der Rechtswelt. Einen Beitrag fertig zu stellen ist eine grossartige Leistung. Sie haben nicht aufgegeben, waren hartnäckig, sie haben ihr Ziel erreicht. Ihr Beitrag ist eine Bestätigung ihres Vertrauens in den Schreibprozess und in ihr fachliches Wissen, in die persönliche Neugier, die antreibt und auch in ihren Mut (und in Jusletter). Es ist ein Beweis dafür, dass ihre Gedanken ihre eigene und die Zeit anderer Menschen wert sind. «Das wahre Geheimnis dieser Welt ist das Sichtbare, nicht das Unsichtbare», schreibt (noch heute sichtbar) Oscar Wilde. Publizieren ist sichtbar machen. Publizieren ist auch ein aggressiver Akt. Schreibende bedrängen andere Menschen mit ihren Worten. Sie werden gelesen, geliebt, zitiert, kritisiert, zerrissen. Wenn Autorinnen und Autoren publizieren, geben sie die passive Rolle auf. Sie sind mutig.2

…stets der Wunsch, dass man geduldig genug sei, um durchzuhalten,
und schlicht genug, um zu glauben: dass man immer mehr Vertrauen in das setzt, was schwierig ist…
Rainer Maria Rilke


Jusletter bietet Raum. Die Publikation hinterlässt Spuren, ein einzigartiger Aufbewahrungsort gegen das Vergessen. Schreiben ist konzentriertes Leben. Jusletter bietet eine Replay-Taste, ein technisches Wiederaufrufen, ein digitales Gedächtnis. Der juristische Zeitgeist. Und so schreiben wir ab und zu – auch ohne es zu wissen – gar Rechtsgeschichte. 

Für wen schreiben die Autorinnen und Autoren? Selbst wenn sie sich dessen manchmal nicht bewusst sind, haben sie einen ganz bestimmten Leser, eine Leserin vor Augen, die sie erreichen möchten. Bei manchen sitzt gar die persona Jusletter im mentalen Schaukelstuhl und lauscht konzentriert und stellt imaginäre Fragen. Und bei anderen ist Jusletter ein Teil ihrer selbst – und die Möglichkeit zur Selbstreflektion und ein Ort langer innerer Diskurse.

Es bedarf zweier, um einen zu kennen.
Gregory Bateson


Mutig und voller Vorfreude wird also ein Beitrag der Redaktion zugestellt. Die Redaktion hat mit dem Reinigen viel gemeinsam. Reinigen ist wie Redigieren eine Kulturtechnik. Die Redaktion ordnet und sortiert erst, betrachtet dann alles aus verschiedenen Perspektiven und bearbeitet es. Manchmal betrachtet und bearbeitet die Redaktion etwas auch erst und sortiert es dann. Wer wirklich reinigt, räumt immer auch auf und wirft etwas weg. Der Reinigende den vollen Staubsaugerbeutel, Redigierende unklaren Passagen und Aussagen, die ihnen nicht ins Konzept passen. Trotzdem ist es nicht das Ziel, Ordnung zu schaffen, das Reinigende und Redigierende antreibt. Ein gemeinsames Ziel ist Klarheit über einen vorliegenden Sachverhalt oder eine juristische Fragestellung, nicht die Transparenz. Vorbild für diese gedankliche Reflektion – auch die innere Reflektion ist also der gereinigte Spiegel, und nicht das saubere Fenster. Durch ein sauberes Fenster sehen wir, was ein Gegenüber im Lockdown auf seinem Balkon tut. In der Klarheit sieht man hingegen Dinge und Aspekte, die man vorher nicht gesehen hat und gelangt zu einer höheren Einsicht. Beim Reinigen und Redigieren geht es darum, dem schönen Schein der Oberfläche auf den tiefen Grund zu gehen.

Jusletter hat sich im Jahre 1999 Barbara und Wolfgang Wiegand, Sarah Montani und Franz J. Kummer vorgestellt, noch ungeboren, aber gedanklich konstruiert. Die Temperatur, bei der Schildkröteneier ausgebrütet werden, bestimmt das Geschlecht der Tiere. Und bei Bienen beobachtet man, dass aus einer mit Gelée Royale anstelle von Pollenbrei gefütterten Larve eher eine Königin als eine Arbeiterin wird – bei identischem Erbgut. Solche Phänomene hängen mit epigenetischen Veränderungen zusammen. Lebendige Organismen sind als Teil der Umwelt in diese eingebettet. Sie unterliegen diversen Auswirkungen ihrer Umwelt beziehungsweise der Organismen, von denen sie umgeben sind und die ihre Funktionsweise und ihre Gesundheit verändern. Zwischen Genom und Umwelt spielt sich ein Teil dessen ab, was uns ausmacht und was wir sein und werden können.4 So wurde Jusletter wohltemperiert programmiert und in intensivem Austausch mit Barbara und Wolfgang Wiegand sorgsam mit Gelée Royale gefüttert – durch die Pubertät und bis zum heutigen Tage. Für die langjährige Freundschaft und die Inspiration danken wir von Herzen. Von ihnen haben wir gelernt zuzuhören, zu vertrauen. Danke, dass ihr uns damals zugehört und vertraut habt. Ohne euer Vertrauen hätten wir uns nicht getraut. Das Vertrauen hat uns ein wenig Gelassenheit gegeben im Risiko, hat uns unempfindlicher gemacht gegen die Nadelstiche der Angst, und gibt uns heute ein Reservoir an sehr schönen Erinnerungen und Bildern aus der Vergangenheit, von gemeinsamen Essen an der Choisy- und an der Gutenbergstrasse, von den Berner Bankrechtstagen, vom akademischen Mittelbau rund um das Jahr 2000. Danke, dass ihr euch getraut habt, mit 60 Jahren etwas völlig Neues anzufangen. Ihr seid uns ein Vorbild für das Startup-Bewusstsein. Heute ermutigt ihr uns dazu, Zeit fürs Wesentliche zu nehmen, und zeigt uns die unglaubliche Kraft der Ruhe und Gelassenheit – und dies über eine Videokonferenz. 

Die Pubertät war für Jusletter die aufregendste Zeit, mit chaotischen Zimmern, einigen Stil- und Frisuränderungen, durchtelefonierten Nächten und Partys mit viel zu viel Walliser Wein. Stolz können wir aber berichten, dass niemals Geschwänzt wurde, ausser einmal, als die Technik den Versand am Montag verhinderte und so viele Leserinnen und Leser anriefen, dass die Telefonleitung zusammenbrach. 

«Eine grosse Frage bestimmt unser Dasein», erklärt der Dalai Lama. «Was ist der Sinn des Lebens? Nach vielen Überlegungen bin ich davon überzeugt, der Sinn des Lebens ist, Glück zu finden. ...Vom Augenblick der Geburt an möchte jedes menschliche Wesen Glück finden und Leid vermeiden. … Aber nur zu oft sind diese Gefühle flüchtig und schwer zu erreichen, wie ein Schmetterling, der sich kurz auf uns niederlässt und dann wieder davonflattert.»Jusletter flattert nun jede Woche in unseren Posteingang und führt uns dieses flüchtige Glück vor Augen. Ich erinnere mich, dass ich im Jahre 1999 während 9 Monaten potentiellen Schreibenden lange erläutern musste, was eine E-Mail ist – und ein digitaler Posteingang. Was für Erinnerungen aus einem wirklich anderen Jahrtausend. 

Wir sprechen alle von Glück und wissen, wie es sich anfühlt, oftmals haben wir aber keine stimmige Definition, die uns dabei hilft, das zu benennen, was zum Glücklichsein notwendig ist. Jusletter macht, dass wir das wahrnehmen können. Die Wurzel des englischen Wortes happiness ist das isländische Wort happ, das «Glücksfall» oder «günstige Gelegenheit» bedeutet. Die Wörter haphazard (planlos, zufällig) und happenstance (glücklicher Umstand) haben die gleiche Wurzel.Danke an Prof. Dr. Wolfgang Wiegand, und an die Redigierenden & Autorinnen und Autoren der ersten Stunden. Wir haben diese Erfahrung des Glücks nicht dem Zufall überlassen. Franz und ich sind in der schwierigen Initialisierung und intensiven Realisierung von Jusletter ganz «aufgegangen», Jusletter hat uns somit viel «Flow» beschert. Kreativität ist für uns beide heute noch eine zentrale Sinnquelle. Diese Kreativität an sich fasziniert uns, weil sie uns aus dem Alltag heraushebt, und sie uns das Gefühl gibt, intensiv zu leben. Diese Kraft hat uns angetrieben, unser Unternehmen weiterzuentwickeln und neue Produkte zu erschaffen. Jusletter war der Anfang. Es ist die gleiche Kreativität, die ich als Malerin an der Staffelei und die Franz in den sportlichen und unternehmerischen Herausforderungen erlebte. Es gibt uns das «tiefe Gefühl, Teil von etwas zu sein, das grösser ist als man selbst.»Und so fühlen wir uns klein vor Jusletter – und es ist ein schönes Gefühl. Für das inspirierende Umfeld am Zivilistischen Seminar der Universität Bern wo wir uns begegnet sind und für die lange Verbundenheit sind wir sehr dankbar.

Was hinter uns und was vor uns liegt,
ist nichts im Vergleich zu dem, was in uns liegt.
Ralph Waldo Emerson


Jusletter macht etwas mit den Seelen unserer Autorinnen und Autoren, Mitarbeitenden, Lesenden, Redigierenden – Jusletter lässt innere Spiegel reflektieren. Jusletter ist wöchentlicher Begleiter für viele von uns, Taktgeber, Wissensträger, Online-Zeitschrift. Jusletter macht uns neugierig, wissensdurstig, mutig, zu teilen, zu partizipieren, zu kommentieren – und zu lesen, zu verweilen. Jusletter führt uns die Zeit vor Augen. Die regelmässige Wiederkehr der äusseren Dinge, schreibt Goethe, sind holde Anerbietungen des Lebens, die das Gefühl von Verlässlichkeit und Behagen vermitteln. «Wenn sich aber die lineare Zeitreihe vordrängt, schrumpft die Zeit auf die Abfolge von Zeitpunkten, und es kommt zur Wiederkehr des Gleichen. Jetzt und Jetzt und Jetzt.» Montag. Jusletter ist erschienen. Verlässlich. Was eben noch war, ist nicht mehr, und das Künftige ist noch nicht. Die Zukunft dringt in uns ein, um sich in uns zu verändern, lange bevor sie eintritt, schreibt Rainer Maria Rilke. Danke an alle, die im Jetzt und Jetzt und Jetzt dabei waren und es sind und bleiben. Jusletter macht etwas mit uns. Jusletter verbindet. 

Alles Gute zum Geburtstag, Wolfgang und Jusletter. Und vielen herzlichen Dank. Ad multos annos!

Sarah und Franz, Bern am 8. Mai 2020

 

Inspiriert von Rüdiger Safranzski, Zeit, Was sie mit uns macht und was wir aus ihr machen, Hanser Verlag, 2015.
Inspiriert von Bonni Goldberg, Raum zum Schreiben, Autorenhaus Verlag, 2017.
Inspiriert von Nicole C. Karafyllis, Putzen als Passion: Ein philosophischer Universalreiniger für klare Verhältnisse, 2014.
Dr. Ariane Giabonino, Transgenerationale Weitergabe, psychoscope 1/2020.
Desmond Tutu/Dalai Lama, Das Buch der Freude, Lotos Verlag, 2016.
Tal Ben-Shahar, Glücklicher, Lebensfreude, Vergnügen und Sinn finden, Riedmann Verlag, 2007.
Mihaly Csikszentmihalyi, Flow und Kreativität, Das Geheimnis des Glücks, Klett-Cotta.

Jusletter-Jubiläum
Norbert Horn
Abstract

Im Vertragsrecht des nationalen wie des internationalen Wirtschaftsverkehrs – beides Arbeitsgebiete von Wolfgang Wiegand – sind in den letzten 40 Jahren Fortschritte in den Grundsätzen und Verfahrenstechniken zur Bewältigung unvorhergesehener Veränderungen der Vertragsumstände zu verzeichnen. Dem entspricht die Anerkennung der Neuverhandlungspflicht durch die Rechtsprechung zu dem 2002 eingeführten § 313 BGB und durch die neueste deutsche Gesetzgebung zur Covid-19-Pandemie.

Thomas Koller
Abstract

Genauso wie im innerstaatlichen Recht spielen auch im internationalen Kaufrecht «Ansprüche im Zusammenhang mit der vertraglichen Beschaffenheit des Kaufobjekts» eine wichtige Rolle. Bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen, die dem UN-Kaufrecht (CISG) unterliegen, stehen entsprechende Ansprüche gestützt auf das Einheitsrecht in einem Spannungsverhältnis zu funktional äquivalenten Ansprüchen nach nationalem Recht. Das Schweizerische Bundesgericht hat in diesem Problemfeld ein wegleitendes Urteil gefällt.

Christoph Hurni
Abstract

Wolfgang Wiegand ist ein vielseitiger Jurist. Als ausgebildeter Rechtshistoriker hat er sich während seiner Zeit als Universitätslehrer vor allem im Schuld- und Sachenrecht hervorgetan. Etwas weniger bekannt ist, dass der Jubilar auch über eine venia legendi für Zivilprozessrecht verfügt und sich vor allem in seinen Frühschriften, aber auch in späteren Veröffentlichungen eingehend mit prozessualen Fragestellungen auseinandergesetzt hat. Der nachfolgende Beitrag soll dieser weniger bekannten Seite Wiegands nachgegangen werden, wobei auch eine Würdigung seiner Tätigkeit als begeisternder Lehrer und Förderer nicht fehlen darf.

Stephan Wolf
Yannick Minnig
Abstract

Der Beitrag befasst sich mit dem Schicksal von Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten bei der Veräusserung des damit belasteten Grundstücks. Dabei werden neben den dogmatischen Überlegungen auch die sich jeweils ergebenden praktischen Auswirkungen betrachtet. Aufgrund ihrer Natur als (beschränkte) dingliche Rechte bleiben sowohl Dienstbarkeiten als auch Grundpfandrechte im Falle der Handänderung des belasteten Grundstücks weiterhin bestehen.

Rolf H. Weber
Abstract

Die Digitalisierung der Geschäftsbeziehungen beeinflusst auch das Vertragsrecht. Wenn digitale Inhalte oder Dienstleistungen zu liefern sind, stellen sich Fragen zu Updates, zu Produkt-Anpassungen und zur «Obsoleszenz». Die neuen Richtlinien 2019/770 und 2019/771 der Europäischen Union enthalten Normen zu diesen Aspekten, aber viele Auslegungsfragen bleiben bestehen, was zu Rechtsunsicherheiten führen kann. Zudem wäre eine stärkere Harmonisierung der einzelnen Normen mit Blick auf die technologischen Herausforderungen wünschbar.

Mirjam Eggen
Christian Sillaber
Abstract

DLT-Handelssysteme zeichnen sich dadurch aus, dass auf ihnen DLT-Effekten gehandelt werden. DLT-Effekten werden auf verteilten Registern aufgesetzt. In zivilrechtlicher Hinsicht kann der Handel unter den neuen Vorschriften für DLT-Handelssysteme aber nach wie vor zentral strukturiert werden. Die Systeme nutzen dabei nur wenige Vorteile, die DLT-Plattformen auszeichnen. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an DLT-Handelssysteme richten sich an den geltenden Vorgaben für klassische Börsen oder multilaterale Handelssysteme aus. Insbesondere im Bereich der Finalität ergeben sich daraus für DLT-Handelssysteme mit dezentralen Elementen Herausforderungen.

Thomas Hoeren
Abstract

Der Frage nach zivilrechtlichem Schutz von Daten kommt immense Bedeutung zu. Um einen solchen Schutz zu erreichen, müssen die Daten zunächst rechtlich einer Person zugeordnet werden. Hierbei fällt immer wieder der Terminus «Dateneigentum». Die Praktikabilität dieses Begriffs könnte jedoch in Zweifel zu ziehen sein. Nichtsdestotrotz sollte das Sachenrecht Anknüpfungspunkt bleiben. Daher könnte anstatt des «Dateneigentums» der Schutz über den «Datenbesitz» zu suchen sein. Die folgende Untersuchung dient der Annäherung an dieses relevante Thema.

Grace Schild Trappe
Felix Schöbi
Abstract

Prof. Wolfgang Wiegand war von 1993 bis 2005 Direktor des Instituts für Bankrecht der Universität Bern. Eine Strafrechtlerin und ein Zivilrechtler besprechen deshalb zu seinen Ehren auf etwas unkonventionelle Weise ein freisprechendes Urteil betreffend zwölf Klimaaktivisten, die im Jahre 2018 in einer Lausanner Bankfiliale «Tennis spielend» gegen den Klimawandel demonstrierten und damit Hausfriedensbruch sowie Widerhandlungen gegen kommunale Polizeivorschriften begingen. Es geht also um Bankrecht der sehr besonderen Art.

Erik Evtimov
Wang Ning
Abstract

Der Schienengüterverkehr zwischen der Europäischen Union und ihren östlichen Nachbarn Russland und China hat ein enormes Potenzial, das es noch zu nutzen gilt. Bis heute müssen die Ost-West- und West-Ost-Transporte auf der Schiene eine unsichtbare rechtliche Barriere überwinden, die auf die Existenz zweier unterschiedlicher Rechtssysteme zurückzuführen ist: Europa wendet die Einheitlichen Rechtsvorschriften COTIF/CIM an, während in Russland, China und anderen zentralasiatischen Ländern das SMGS-Übereinkommen gilt. Diese rechtlichen Hürden führen zur Unterbrechung des Transportvertrages, was Verzögerungen, zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand für die Entwicklung der «New Silk Railroad» nach sich zieht. Mit der Weiterentwicklung von Chinas «One Belt, One Road»-Initiative wird das Interesse an einsatzbereiten, gut funktionierenden rechtlichen Lösungen noch stärker zunehmen. (el)

Thomas Geiser
Abstract

Grundsätzlich herrscht in der Schweiz das Prinzip der Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht, was bedeutet, dass der Lohn jeweils frei zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden kann. Die Vertragsfreiheit der Parteien erfährt allerdings in verschieden Bereichen eine Einschränkung. Der Autor verschafft vorliegend eine Übersicht über die kollektivrechtlichen und staatlichen Eingriffe in die Vertragsfreiheit und zeigt gleichzeitig den Ursprung und Sinn der jeweiligen Einschränkung mit auf.

Thomas Legler
Abstract

Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet für Streitigkeiten des geistigen Eigentums – insbesondere mit internationalem Bezug – eine effiziente Alternative zu staatlichen Gerichtsverfahren, da die Fälle von Schiedsrichtern, die sich mit geistigem Eigentum auskennen innert angemessener Zeit und unter Wahrung der Vertraulichkeit entschieden werden. In jüngster Zeit wird die Schiedsgerichtsbarkeit bei der Festlegung von Lizenzgebühren unter Beachtung der FRAND-Prinzipien angewendet. Auch die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit hat sich des Themas angenommen und die Zukunft wird schliesslich weisen, ob dies auch für Blockchain und Smart Contracts gilt.

Roland Pfäffli
Abstract

Die Schweiz ist einer der beliebtesten Schiedsplätze der Welt. Unlängst ist zur Schiedsgerichtsbarkeit ein Repetitorium erschienen, das sowohl einen umfassenden Überblick über die nationale als auch die internationale Schiedsgerichtsbarkeit der Schweiz vermittelt. Dieses Buch bildet die Grundlage für die vorliegende Besprechung.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht konkretisiert die Rechtsprechung zum Schutz der sexuellen Freiheit von Kindern. Es äussert sich dabei im Zusammenhang mit den Tatbeständen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung insbesondere zur Zwangssituation eines Kindes bei der Ausübung von psychischem Druck durch einen ihm nahestehenden Täter. (Urteil 6B_1265/2019)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Natur- und Tierschutzorganisationen im Zusammenhang mit dem geplanten Wanderweg in der Talsohle der Rheinschlucht (Ruinaulta) auf dem Gebiet der Graubündner Gemeinde Trin gut. Es hebt den Zonen- und Generellen Erschliessungsplan Ruinaulta der Gemeinde Trin auf. (Urteil 1C_595/2018)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist ein Revisionsgesuch von Erwin Sperisen ab, soweit es darauf eintritt. Die gegenüber einer Bundesrichterin angeführten Ausstandsgründe, die im ihn betreffenden Verfahren 6B_865/2018 (Urteil vom 14. November 2019) als Instruktionsrichterin fungiert hat, wurden verspätet geltend gemacht. Die angeführten Umstände stellen indessen objektiv betrachtet ohnehin keinen Grund dar, die Bundesrichterin als befangen erscheinen zu lassen. (Urteile 6F_2/2020 und 6F_4/2020)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat das Bundesverwaltungsgericht mit dezidierten Worten angewiesen, die Beschwerden von früheren Angestellten des Flughafens Genf materiell zu prüfen, denen die Zutrittsberechtigung zum Rollfeld 2016 entzogen worden war. Bereits zwei Mal hat sich das Bundesverwaltungsgericht um seine Aufgabe gedrückt. (Urteile 2C_863/2019, 2C_865/2019, 2C_867/2019 und 2C_869/2019)

Jurius
Abstract

BGer – Eine 2013 im Kanton Genf wegen der Ermordung einer jungen Frau zu 20 Jahren Gefängnis verurteilte Peruanerin wird nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in einem Jahr in ihr Heimatland ausgeschafft. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_100/2020)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten bestätigt, der an einer Messe mit einem Trickdiebstahl einen Saphir stahl. Der Verurteilte muss Schadenersatz von rund 150’000 Franken zahlen. (Urteil 6B_735/2019)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Neuenburger Gefängnisangestellten abgewiesen, die wegen privaten Kontakten mit einem Insassen entlassen worden war. Sie hatte 2014 während drei Monaten über Skype Gespräche mit ihm geführt. (Urteil 4A_245/2019)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Ein Waadtländer darf auf seinem Land auf 1080 Metern Höhe keine Weinreben anpflanzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Rekurs gegen einen Entscheid der Waadtländer Justiz zurückgewiesen. Diese hatte dem Einwohner von Château-d’Oex aufgrund der Höhenlage verweigert, die Parzelle als Weinbauzone zu registrieren. (Urteil B-5720/2018)

Jurius
Abstract

BVGer – Die Fluggesellschaft Turkish Airlines muss für die wiederholte Übermittlung fehlerhafter Passagierlisten eine Sanktion von 320’000 Franken bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Verfügung des Staatssekretariats für Migration (SEM) bestätigt. (Urteil A-1384/2019)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 eine befristete Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) beschlossen. Die Änderung bezweckt, die Auswirkungen der epidemienrechtlichen Massnahmen für das Schaustellergewerbe abzumildern. Einerseits werden die Sicherheitsnachweise um sechs Monate verlängert, andererseits werden ausländische Inspektionsstellen automatisch anerkannt.

Jurius
Abstract

Das Bundesgericht kehrt ab dem 11. Mai 2020 schrittweise zum Normalbetrieb zurück. Soweit möglich und sinnvoll, wird Heimarbeit aufrechterhalten. Die Verfahren vor Bundesgericht laufen seit dem 20. April 2020 wieder nach üblichem Verfahrensrecht.