Datenbesitz statt Dateneigentum?
Der Frage nach zivilrechtlichem Schutz von Daten kommt immense Bedeutung zu. Um einen solchen Schutz zu erreichen, müssen die Daten zunächst rechtlich einer Person zugeordnet werden. Hierbei fällt immer wieder der Terminus «Dateneigentum». Die Praktikabilität dieses Begriffs könnte jedoch in Zweifel zu ziehen sein. Nichtsdestotrotz sollte das Sachenrecht Anknüpfungspunkt bleiben. Daher könnte anstatt des «Dateneigentums» der Schutz über den «Datenbesitz» zu suchen sein. Die folgende Untersuchung dient der Annäherung an dieses relevante Thema.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Ausgestaltung und mögliche Zuordnungskriterien eines «Datenbesitzes»
- 1. Zivilrechtlicher Besitz
- 2. Zuordnungskriterien für Daten nach § 303a StGB
- 3. Übertragbarkeit der Zuordnungskriterien des § 303a StGB auf einen zivilrechtlichen «Datenbesitz»
- a. Tatsächlicher Charakter
- b. Schutzbedürfnis und Funktion der Besitzschutzvorschriften
- c. Publizität
- d. Übertragbarkeit
- e. Zugriffsmöglichkeit
- f. Zwischenergebnis
- III. Auswirkungen in der Praxis
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