Jusletter

Tätigkeit von Verwaltungsräten nicht mehrwertsteuerpflichtig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Tätigkeit von Verwaltungsräten nicht mehrwertsteuerpflichtig, in: Jusletter 6. November 2000
Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine mit der Erzielung von Einnahmen verbundene gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, sofern ein bestimmter Jahresumsatz erzielt wird. Die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), wonach die Tätigkeit von Verwaltungsräten als mehrwertsteuerpflichtig beurteilt wird, hat die Eidgenössische Steuerrekurskommission als rechtswidrig bezeichnet. Eine dagegen von der ESTV erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde wies das Bundesgericht ab.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.