Korrekt eingesetzt und unabhängig
Unbegründete Einwände gegen Tessiner Sonderstaatsanwalt
Die im Zusammenhang mit den Ungereimtheiten um den Aufenthalt des mutmasslichen italienischen Zigarettenschmugglers Gerardo Cuomo im Tessin erfolgte Einsetzung eines Sonderstaatsanwalts ist weder verfassungsrechtlich noch mit Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention zu beanstanden. Dies geht aus der schriftlichen Begründung des Urteils hervor, mit welchem das Bundesgericht am 3. Oktober dieses Jahres zwei staatsrechtliche Beschwerden des früheren Präsidenten des kantonalen Strafgerichts Franco Verda abgewiesen hat (NZZ 7. 10. 00). Gegen ihn wird wegen der Kontakte zu Gerardo Cuomo ermittelt, und er ist in diesem Zusammenhang auch seines Amtes enthoben worden.
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