Kanton Zug mit modernem Datenschutzgesetz
Der Kanton Zug verfügt mit seinem Datenschutzgesetz vom 27. September 2000 über ein modernes und schlankes Regelwerk zum Schutze der Grundrechte von Personen. Das siebenundzwanzig Paragraphen umfassende Gesetz tritt aller Voraussicht nach am 6. Dezember 2000 in Kraft. Vom Zuger Datenschutzbeauftragten, welcher bereits im Amt ist, werden schon heute regelmässig per E-Mail unentgeltlich aktuelle Kurzinformationen zum Datenschutzrecht und zur Datensicherheit verschickt. Zudem hat er eine nützliche und frei zugängliche Datenbank aufgebaut.
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