Rechtsvorschlag per Fax
Gemäss Art. 74 Abs. 1 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) ist auch ein mündlich erklärter Rechtsvorschlag zulässig. Daraus folgt laut Bundesgericht, dass ein betriebener Schuldner grundsätzlich auch per Telefax Rechtsvorschlag erheben kann.
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