Telefonterror gegen Polizisten-Paar
Es bleibt bei zwei Monaten bedingt
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch im Fall eines Zürcher Stadtpolizisten bestätigt, der vom Bezirksgericht und vom Obergericht wegen Missbrauchs des Telefons und versuchter Nötigung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt worden war (NZZ 20. 3. 98). Der damals im Verkehrsdienst tätige Beamte hatte seine ehemalige Lebensgefährtin und deren neuen Freund - beide ebenfalls Polizisten - während Wochen massiv bedroht und belästigt. Zur Verurteilung wegen versuchter Nötigung kam es wegen einer gegenüber dem Konkurrenten ausgestossenen Morddrohung. Hintergrund des Schuldspruchs wegen Missbrauchs des Telefons bilden zwei nächtliche Anrufe in der Wohnung des Paars.
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