Jusletter

Das höchste Gericht als Oberarbeitgeber?

St. Galler Psychiatrie-Lehrpersonal nicht lohndiskriminiert

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Gleichheit von Frau und Mann
  • Zitiervorschlag: fel., Das höchste Gericht als Oberarbeitgeber?, in: Jusletter 22. Mai 2000
Der Kanton St. Gallen darf das Lehrpersonal an der Schule für Psychiatrische Krankenpflege in Wil und Pfäfers besoldungsmässig um acht Lohnklassen tiefer einstufen als die kantonalen Berufsschullehrer. Das entschied am Mittwoch das Bundesgericht und bestätigte mit vier gegen eine Stimme ein Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen.

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