Das höchste Gericht als Oberarbeitgeber?
St. Galler Psychiatrie-Lehrpersonal nicht lohndiskriminiert
Der Kanton St. Gallen darf das Lehrpersonal an der Schule für Psychiatrische Krankenpflege in Wil und Pfäfers besoldungsmässig um acht Lohnklassen tiefer einstufen als die kantonalen Berufsschullehrer. Das entschied am Mittwoch das Bundesgericht und bestätigte mit vier gegen eine Stimme ein Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare