Des Anwalts Vorschüsse
Sofort fällige Mehrwertsteuer
Auf Kostenvorschüsse an Rechtsanwälte ist im Zeitpunkt der Bezahlung die Mehrwertsteuer zu entrichten. Ausschlaggebend für die sofortige Unterstellung unter die Mehrwertsteuer ist aus Sicht des Bundesgerichts, dass der Anwalt umgehend über die bei ihm eingehenden Vorschüsse verfügen kann.
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