Jusletter

Des Anwalts Vorschüsse

Sofort fällige Mehrwertsteuer

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
  • Zitiervorschlag: fel., Des Anwalts Vorschüsse, in: Jusletter 17. Juli 2000
Auf Kostenvorschüsse an Rechtsanwälte ist im Zeitpunkt der Bezahlung die Mehrwertsteuer zu entrichten. Ausschlaggebend für die sofortige Unterstellung unter die Mehrwertsteuer ist aus Sicht des Bundesgerichts, dass der Anwalt umgehend über die bei ihm eingehenden Vorschüsse verfügen kann.

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