Folgenschwerer Sprung aus dem Fenster
Kein Schmerzensgeld für Suizid-Patienten einer Klinik
Gemäss Bundesgericht kann einer Klinik nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass ein notfallmässig als suizidgefährdet eingelieferter Patient nach einer medikamentösen Behandlung nicht dauernd überwacht wird. Zu beurteilen war die Klage eines Patienten, der von einer Klinik im Kanton Zürich Genugtuung in Höhe von 175’000 Franken forderte, nachdem er sich bei einem Sprung aus einem gesicherten Fenster schwere Schädelverletzungen mit bleibenden Folgen zugezogen hatte.
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