Jusletter

Kreativer Beton und kreativer Ton im Streit

Kein Markenschutz für Creaton

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Kreativer Beton und kreativer Ton im Streit, in: Jusletter 11. September 2000
Die im schweizerischen Markenregister eingetragene Marke Creaton des gleichnamigen deutschen Baustoffproduzenten ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts vom Markenschutz ausgeschlossen. Die Creaton Aktiengesellschaft in Wertlingen (D) hatte die drei Schweizer Unternehmen Crea Beton AG, Crea Beton Matériaux SA und Creabeton Baustoff AG vor dem Zürcher Handelsgericht verklagt und verlangt, dass ihnen die Verwendung der Bezeichnungen Crea Beton und Creabeton im geschäftlichen Verkehr und im Firmennamen untersagt werde. Das Handelsgericht wies indes die Klage ab, da weder unmittelbar noch mittelbar eine Verwechslungsgefahr bestehe, und das Bundesgericht hat diesen Entscheid jetzt - jedenfalls im Ergebnis - bestätigt und eine Berufung der Creaton Aktiengesellschaft einstimmig abgewiesen.

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