Jusletter

Adoption durch Geschiedene?

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: fel., Adoption durch Geschiedene?, in: Jusletter 18. September 2000
Wohl verlangt das Zivilgesetzbuch zwingend, dass die künftigen Adoptiveltern dem Kind zunächst «während wenigstens zweier Jahre Pflege und Erziehung erwiesen haben». Doch auch wenn ein solches Pflegeverhältnis Kontinuität und Stabilität voraussetzt, wird es nicht durch jede Abwesenheit der Eltern oder des Kinds unterbrochen. Es kann vielmehr selbst dann bestehen bleiben, wenn der künftige Adoptivvater auszieht, aber weiterhin durch regelmässige Besuche in engem Kontakt zum Kind bleibt. Unter diesen Umständen bleibt aus Sicht des Bundesgerichts eine gemeinschaftliche Adoption möglich, sofern sie weiterhin dem Wohl des Kinds dient. Dies gilt selbst dann, wenn es im Verlaufe des Adoptionsverfahrens zur Scheidung kommt.

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