Jusletter

Entführte müssen Lösegeld zurückzahlen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Entführte müssen Lösegeld zurückzahlen, in: Jusletter 2. Oktober 2000
Zwei Schweizer, die 1995 im Rahmen eines kulturverbindenden Projekts in Sarajewo von serbischen Militärpersonen verschleppt worden waren, müssen der Eidgenossenschaft die für ihre Freilassung bezahlten «Kautionen» im Betrag von je 5670 Franken zurückerstatten. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, welches eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der beiden Entführungsopfer abgewiesen und die Rückerstattungsverfügung des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten bestätigt hat. Dieses hatte den Betroffenen Gebühren und Auslagen in Höhe von je rund 2000 Franken erlassen, weil ihre Tätigkeit in Sarajewo im öffentlichen Interesse lag, gleichzeitig aber auf der Rückerstattung der «Kautionen» bestanden.

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