Werbung für Kosmetika
Das Lebensmittelgesetz bezweckt, den Konsumenten vor Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts ist der Bundesrat daher auch befugt, nicht nur die Beschriftung von Gebrauchsgegenständen wie Körperpflegemitteln oder Kosmetika zu regeln, sondern, soweit gesundheitspolizeiliche Gründe dies angezeigt erscheinen lassen, auch die Werbung für solche Produkte.
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