Keine Lücke im AHV-Gesetz
Betreuung des Onkels des Ehemannes
Für die Betreuung eines Onkels eines Ehepartners ist AHV-rechtlich keine Anrechnung von Gutschriften vorgesehen. Ein entsprechender Anspruch besteht gemäss Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts nur für die Betreuung naher Angehöriger, für welche auch familienrechtlich eine Unterstützungspflicht besteht.
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