Vom Wert eines Baumes
Zahlenakrobatik nach einem Verkehrsunfall in Bern
Bei der Berechnung des Schadens, den ein Autolenker beim Zusammenstoss mit einem Baum an diesem verursacht, ist gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts von den allgemeinen haftpflichtrechtlichen Prinzipien auszugehen und nicht von den für die Wertberechnung von Bäumen geschaffenen Richtlinien der Vereinigung schweizerischer Stadtgärtnereien. Konkret zu beurteilen war in Lausanne die Beschädigung einer 70 Jahre alten Esche in der Stadt Bern, die wegen eines Unfalls voraussichtlich bereits in 18 Jahren absterben wird statt erst in 78 Jahren.
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