Urs R. Behnisch
Entscheid vom 3. Mai 2001 i.S. J.B. gegen Schweizerische Eidgenossenschaft, Nr. 31827/96
Der Versuch schweizerischer Behörden, einen Steuerpflichtigen in einem Steuerhinterziehungsverfahren zu einer Auskunftserteilung zu zwingen, stellt eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar. Das darin verankerte Recht zu Schweigen und nicht gegen sich aussagen zu müssen, gehört nämlich gemäss einem am letzten Donnerstag eröffneten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Kernbereichen eines fairen Verfahrens. Damit wird den Behörden von den Strassburger Richtern die Möglichkeit genommen, Steuerpflichtige zu büssen, die in einem Steuerhinterziehungsverfahren die Auskunft verweigern und keine Belege einreichen.
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Rechtsgebiete: Steuerrecht
fel.
Wird jemand im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens des Bundes festgenommen, muss ihn der untersuchende Beamte auf sein Recht aufmerksam machen, jede Aussage zu verweigern. Dies verlangt das Bundesgericht mit Rücksicht auf die Bedeutung, die dem Recht auf Schweigen und Aussageverweigerung im Zusammenhang mit einem fairen Verfahren zukommt.
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Rechtsgebiete: Verwaltungsstrafrecht
Daniel Zuberbühler, Direktor der EBK, beleuchtete anlässlich der Pressekonferenz der Eidg. Bankenkommission vom 26. April 2001 in seiner Präsentation die regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Herausforderungen von E-Finance.
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Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Jurius
Anlässlich der Pressekonferenz vom 26. April 2001 stellte die Eidg. Bankenkommission neue Mindeststandards für reine Internetbanken vor. Diese regeln die Kundenidentifizierung und –überwachung mit Blick auf die Anforderungen des Geldwäschereigesetzes. Sie haben nur provisorischen Charakter und sollen durch allgemeinere Regeln abgelöst werden, welche auch für die rein elektronischen Kundenbeziehungen von Banken gelten sollen, die daneben auch noch traditionelle Kommunikationskanäle benützen.
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Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
fel.
Einbürgerungsstreit von Emmen
Im Einbürgerungsstreit von Emmen wird zunächst einzig der Regierungsrat des Kantons Luzern die Beschwerden beurteilen, mit denen sich einige der betroffenen Ausländer dagegen zu wehren versuchen, dass die Stimmbürger ihnen am 12. März des vergangenen Jahres das Gemeindebürgerrecht und damit automatisch die schweizerische Staatsbürgerschaft verweigert hatten. Der Volksentscheid war zugleich mit staatsrechtlicher Beschwerde beim Bundesgericht, mit Verwaltungsbeschwerde beim Bundesrat und mit einer Gemeindebeschwerde beim Luzerner Regierungsrat angefochten worden, was eine unübersichtliche Verfahrenssituation zur Folge hatte.
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Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- sowie Departementsverordnungen, die im Mai 2001 ganz oder teilweise in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden. Die Erlasse der Amtlichen Sammlung sind im Format pdf abgelegt, diejenigen der Systematischen Sammlung im Format html. Da die SR keine Versionenverwaltung kennt, das heisst, jeweils nur das aktuell geltende Recht abrufbar ist, wird auf das Deckblatt verwiesen. Zusätzliche Informationen sind über die Links "Chronologie" und "Änderungen / Aufhebungen" abrufbar. Stand: 30. April 2001
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Rechtsgebiete: Publikationen