Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hält erneut ein Bundesgerichtsurteil im Steuerstrafrecht als EMRK-widrig
Entscheid vom 3. Mai 2001 i.S. J.B. gegen Schweizerische Eidgenossenschaft, Nr. 31827/96
Der Versuch schweizerischer Behörden, einen Steuerpflichtigen in einem Steuerhinterziehungsverfahren zu einer Auskunftserteilung zu zwingen, stellt eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar. Das darin verankerte Recht zu Schweigen und nicht gegen sich aussagen zu müssen, gehört nämlich gemäss einem am letzten Donnerstag eröffneten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Kernbereichen eines fairen Verfahrens. Damit wird den Behörden von den Strassburger Richtern die Möglichkeit genommen, Steuerpflichtige zu büssen, die in einem Steuerhinterziehungsverfahren die Auskunft verweigern und keine Belege einreichen.
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