Matthias Oesch
Graduiertenseminar «Internationales Wirtschaftsrecht» in Tübingen vom 29./30. Juni 2001
Aktuelle Fragen rund um die WTO wie etwa das Verhältnis von Gesundheitsschutz und Welthandel, die umstrittene Patentierung von traditionellem Wissen, die Stellung der UNO in der Weltwirtschaft oder die zunehmende Verrechtlichung internationaler Streitbeilegung dürfen nicht bloss lautschreierischen Medien überlassen werden, sondern bedürfen ebenso einer fundierten wissenschaftlichen Aufarbeitung. Aus dieser Verantwortung kann sich auch die Rechtswissenschaft nicht stehlen, wie ein kürzlich durchgeführtes Graduiertenseminar zum Thema «Internationales Wirtschaftsrecht» deutlich vor Augen führte.
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Rechtsgebiete: WTO und Aussenwirtschaftsrecht
Jurius
Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung letzte Woche mitteilte, hat die vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) im Januar 2000 eingesetzte Expertenkommission "rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung" (ERU) ihren Bericht abgeliefert. Gestützt auf einen umfassenden Vergleich der Steuer- und Abgabebelastung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmungen schlägt sie eine tiefgreifende Umgestaltung des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts vor.
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Rechtsgebiete: Besteuerung juristischer Personen
fel.
Muss ein Ehegatte ein Hypothekardarlehen aufnehmen, um die bei der Scheidung fällig werdenden güterrechtlichen Ansprüche seines Ex-Gatten bezahlen zu können, darf die monatliche Amortisation der Schuld laut einem Urteil des Bundesgerichts bei der Bemessung der Scheidungsrente nicht berücksichtigt werden. Die zusätzlich eingegangene Darlehensverpflichtung dient nämlich nicht gleichermassen den Interessen beider geschiedener Gatten. Vielmehr hat der Schuldner ein unmittelbares Interesse daran, seine güterrechtliche Verpflichtung umgehend zu erfüllen, während der Gläubiger aus Sicht des Bundesgerichts lediglich ein mittelbares Interesse an der raschen Erfüllung seiner güterrechtlichen Forderung hat.
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Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
fel.
Das Bundesgericht bleibt auch unter dem neuen Scheidungsrecht dabei, dass Entscheide über Eheschutzmassnahmen regelmässig nicht als Endentscheide gelten und daher nicht mit Berufung nach Lausanne weitergezogen werden können. Offen steht in solchen Fällen daher auch künftig nur der Weg der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde oder der staatsrechtlichen Beschwerde (BGE 116 II 21).
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Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
fel.
Unterschiedlich geregelte Kostenauflage
Das kantonale Beschwerdeverfahren über Streitigkeiten aus dem Bereich der Unfallversicherung ist auch dann grundsätzlich kostenlos, wenn es sich bei den Prozessparteien um zwei Versicherer handelt - etwa um eine Unfallversicherung und um eine Krankenkasse. Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts dürfen auch in solchen Fällen Spruchgebühr und Verfahrenskosten einer Versicherung einzig dann auferlegt werden, wenn sie sich leichtsinnig oder mutwillig verhalten hat.
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Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
fel.
Schriftliches Urteil im Lotteriestreit
Das Bundesgericht hat am 14. Juni dieses Jahres im Streit um die dem Trägerverein «Lotterie Umwelt & Entwicklung» von der kantonalen Direktion für Soziales und Sicherheit erteilte Lotteriebewilligung eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Interkantonalen Landeslotterie gutgeheissen und die Sache zur materiellen Beurteilung an den Regierungsrat zurückgewiesen (NZZ 19. 6. 01).
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Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
Jurius
Die Veranstalter der Berliner Loveparade sowie der Fuckparade sind vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht (BVG) damit gescheitert, ihre diesjährigen Umzüge als politische Demonstration anerkennen zu lassen. Sie müssen deshalb für die teure Müllbeseitigung sowie mögliche Schäden an der Umzugsstrecke und für die Absperrungen selbst aufkommen. Das BVG entschied am letzten Donnerstag in Karlsruhe, die Love Parade, die vergangenes Jahr über eine Million Raver angezogen hatte, sei eine reine Spaßveranstaltung. Dasselbe gelte für die Konkurrenzveranstaltung Fuckparade. Das Gericht bestätigte damit in zwei Eilbeschlüssen zwei vorinstanzliche Urteile.
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Rechtsgebiete: Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
Jurius
Mehr als 100 Juristinnen aus der ganzen Schweiz haben am 30. Juni 2001 in Freiburg i. Ue. den neuen Verein „Juristinnen Schweiz – Femmes Juristes Suisse – Giuriste Svizzera – Women Lawyers Switzerland“ gegründet. Die neue Vereinigung fordert und fördert frauenspezifische Sichtweisen in der Forschung, Lehre, Ausbildung, Rechtssetzung und Rechtsvergleichung.
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Rechtsgebiete: Publikationen