Unfall auf Fussgängerstreifen
Wegen Selbstverschuldens reduzierte Haftungsquote
Das Bundesgericht hat die zivilrechtliche Haftung eines Autolenkers, der mit dem Auto seines Onkels auf einem Fussgängerstreifen einen Jugendlichen schwer verletzt hat, wegen Selbstverschuldens des Opfers um 20 Prozent reduziert. Damit wird ein Urteil der Solothurner Strafjustiz korrigiert, die den Autofahrer zu 100 Prozent für schadenersatzpflichtig und genugtuungspflichtig erklärt hatte.
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