Richtig reagiert, aber zu stark gebremst
Kein Ausweisentzug nach Schleuderunfall
Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Autolenkers gutgeheissen, dem die zuständigen Behörden von Bund und Kanton den Führerausweis für einen Monat entziehen wollten, weil er bei einem Bremsmanöver auf Schneematsch ins Schleudern geraten war und dabei einen Unfall verursacht hatte. Aus Sicht des bundesgerichtlichen Kassationshofs in Strafsachen liegt lediglich ein leichtes Verschulden vor, weshalb angesichts des langjährigen ungetrübten automobilistischen Leumunds des Lenkers ein Ausweisentzug nicht am Platz ist.
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