Kein MWSt-Privileg für den öffentlichen Verkehr
Niederlage von ZVV und BLS
Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs müssen im Rahmen der Mehrwertsteuerpflicht hinnehmen, dass der Vorsteuerabzug im Verhältnis zu den erhaltenen Subventionen gekürzt wird. Dies ergibt sich aus der Begründung eines Bundesgerichtsurteils, das eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegen fünf Transportunternehmen (unter anderen den Zürcher Verkehrsverbund und die BLS Lötschbergbahn) betrifft.
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