Jusletter

Einmann-AG als Vermögensverwalterin des Alleinaktionärs unter der Lupe des Geldwäschereigesetzes

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Einmann-AG als Vermögensverwalterin des Alleinaktionärs unter der Lupe des Geldwäschereigesetzes, in: Jusletter 13. August 2001
Letzte Woche gab die schweizerische Kontrollstelle zur Bekämpfung von Geldwäscherei bekannt, der Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartementes kläre zur Zeit ab, ob bei der Einmann-AG diese zur Vermögensverwalterin des Alleinaktionärs werde und demzufolge dem Geldwäschereigesetz unterstellt sei. Eine solche Betrachtungsweise hätte zur Folge, dass Tausende von Einmann-Gesellschaften, die ihre Vermögenswerte in der Schweiz verwalten, betroffen und als Finanzintermediäre gemäss Geldwäschereigesetz zu behandeln wären. In der gleichen Medienmitteilung gab die Kontrollstelle das Resultat der Abklärungen im Fall der in Panama domizilierten Firma „Rodway Finance Inc.“ bekannt, die seinerzeit von Rechtsanwalt Peter Hess vertreten wurde. Die „Rodway Finance Inc.“ sei in der Schweiz nicht selbständig im Sinne des Geldwäschereigesetzes tätig gewesen und dementsprechend sei eine Unterstellungspflicht dieser Firma unter das Geldwäschereigesetz zu verneinen. Der vorliegende Beitrag enthält die Ausführungen der Kontrollstelle im Volltext.

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