Kein Beschwerdeweg für Ausgleichskassen
Streit um Leistungen der IV
Im gerichtlichen Streit um Leistungen der Invalidenversicherung (IV) können die Ausgleichskassen laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) Entscheide von Rekursbehörden nicht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechten.
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