Urs R. Behnisch /
Raffael Büchi
Nachdem sich die Praxis jahrelang in verschiedenen Bereichen der Unternehmensumstrukturierung mit Hilfskonstruktionen beholfen hat, soll das sog. Fusionsgesetz die wesentlichen Umstrukturierungsvorgänge sowohl in zivilrechtlicher wie steuerlicher Hinsicht umfassend regeln. Der Entwurf zum Fusionsgesetz (EFusG) ist insgesamt zu begrüssen. Im Bereich der Spaltung und Vermögensübertragung sollten jedoch noch einige Mängel beseitigt werden.
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Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht
Jurius
Der Schweizerische Bundesrat hat kürzlich den dritten Jahresbericht der Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) zur Kenntnis genommen. Wie der rund 100-seitige Bericht festhält, darf sich die Informationsgesellschaft Schweiz im internationalen Vergleich "sehen lassen". Namentlich betont werden die Fortschritte, welche während des letzten Jahres bei der Grundlagenarbeit sowie bei den zahlreichen E-Government-Projekten des Bundes erzielt werden konnten. So zum Beispiel bei den Projekten IT-Tax-Suisse, Guichet Virtuel, E-Voting, E-Census sowie bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für den E-Commerce und die digitale Signatur.
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Rechtsgebiete: E-Government
Jurius
Zwei schweizerische Zeitungen haben mit ihrer Berichterstattung über angebliche Ausflüge eines Rechtsprofessors ins Rotlichtmilieu Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Die Berichterstattung griff in die Intimsphäre der Betroffenen ein, ohne dass dies durch ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine gültige Einwilligung gerechtfertigt gewesen wäre. Dies geht aus einer letzten Woche publizierten Stellungnahme des Presserats hervor, der den Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung von sich aus aufgegriffen hatte.
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Rechtsgebiete: Datenschutz
Jurius
Das 1893 in die Schweizerische Bundesverfassung und heute im Tierschutzgesetz eingefügte "Schächtverbot" enthielt bisher keine Ausnahmeregelung zugunsten religiöser Gemeinschaften, denen der Verzehr rituell geschlachteten Fleisches vorgeschrieben ist. Der Schweizerische Bundesrat will dies nun unter Berufung auf die verfassungsmässig garantierte Glaubensfreiheit ändern und Juden und Muslimen in der Schweiz das betäubungslose Töten von Tieren erlauben. Dies geht aus dem letzte Woche publizierten Entwurf zum revidierten Tierschutzgesetz hervor. Die Vernehmlassungsfrist zum Gesetzesentwurf läuft bis zum 31. Dezember 2001.
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Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit
fel.
Das Bundesrecht verlangt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts zwingend, dass der Richter im Eheschutzverfahren die beiden Gatten anhört, bevor er seine Entscheidungen trifft.
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Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
fel.
Revidiertes Raumplanungsrecht
Die jüngste Revision des Raumplanungsrechts, das die Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone neu umschreibt, bringt für das Wohnen ausserhalb der Bauzonen grundsätzlich keine Erleichterungen. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts beziehen sich die Neuerungen lediglich auf die landwirtschaftlichen Nutzungsformen, die sich nunmehr nicht mehr auf die bodenabhängige Produktion beschränken.
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Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
fel.
Landschaftsschutz am Untersee vor regionalem Tourismus
Die Errichtung der von der Thurgauer Gemeinde Ermatingen seit langem geplanten Bootssteg-Anlage am Untersee ist laut einem Urteil des Bundesgerichts auf Grund des Natur- und Heimatschutzgesetzes (Art. 6) «grundsätzlich ausgeschlossen». Für das Projekt im Westerfeld, das die Erstellung von 162 neuen Liegeplätzen und die Aufhebung der bestehenden Bojenfelder «Bügen» und «Stedi» vorsieht, war der kantonale Richtplan geändert worden.
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Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
fel.
Streit um Leistungen der IV
Im gerichtlichen Streit um Leistungen der Invalidenversicherung (IV) können die Ausgleichskassen laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) Entscheide von Rekursbehörden nicht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechten.
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Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
fel.
Das Bundesgericht bleibt bei seiner Rechtsprechung, wonach die Militärversicherung keine Versicherung im technischen Sinn ist und es sich bei den Bestimmungen des Militärversicherungsgesetzes um eigentliche Haftungsbestimmungen handelt (BGE 103 Ib 276 E.4). Die Frage ist von grosser praktischer Bedeutung, wenn jemand sich für die von der Militärversicherung nicht gedeckten Folgen eines Unfalls an der Eidgenossenschaft schadlos halten will.
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Rechtsgebiete: Militärversicherung