Jusletter

Lauterkeitskommission schützt Beschwerde gegen unverlangte E-Mails

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Zitiervorschlag: Jurius, Lauterkeitskommission schützt Beschwerde gegen unverlangte E-Mails, in: Jusletter 3. Dezember 2001
Kürzlich schützte die Schweizerische Lauterkeitskommission eine Beschwerde und hielt darin unter anderem fest, das Werbe-E-Mail des Beschwerdegegners stelle eine aggressive Verkaufsmethode dar, da die Zustellung unverlangt und ohne Nachweis einer Kundenbeziehung erfolgt sei.

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