Lauterkeitskommission schützt Beschwerde gegen unverlangte E-Mails
Kürzlich schützte die Schweizerische Lauterkeitskommission eine Beschwerde und hielt darin unter anderem fest, das Werbe-E-Mail des Beschwerdegegners stelle eine aggressive Verkaufsmethode dar, da die Zustellung unverlangt und ohne Nachweis einer Kundenbeziehung erfolgt sei.
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