Kunstgriff in die Taschen der Versicherten
Revision der Statuten der städtischen Pensionskasse
Die Stadt Zürich hat im Jahre 1997 Risikobeiträge, die sie als Arbeitgeber an die städtische Versicherungskasse hätte zahlen sollen, zu Unrecht aus den freien Stiftungsmitteln finanziert. Das Bundesgericht hiess eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Konferenz der Personalverbände gut und hob die fragliche Übergangsregelung auf, welche den Kunstgriff in die Taschen des versicherten Personals vorsah.
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